48. Landtagssitzung

48. Landtagssitzung

Vom 19. bis 21. Mai 2021 kommen die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtages zur 48. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Themen. Nach der Aktuellen Stunde zum Thema Antisemitismus folgt die große Corona-Debatte vor stetig sinkenden Inzidenzwerten. Außerdem debattieren die Abgeordneten unter anderem über die Auflösung der Pflegeberufekammer, die Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung und das Landeskonzept Entrepreneurship Education.

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Unsere Anträge
Mit dem ins parlamentarische Verfahren gegebenen Auflösungsgesetz kommen wir dem Wunsch und dem Willen unserer Pflegekräfte nach einer raschen Auflösung der Kammer nach. Über 91 Prozent der Pflegekräfte stimmten für die Auflösung. Das ist eindeutig und muss von allen politischen Akteuren im Land nicht nur ernst genommen, sondern in ihrer Wirkung auch rasch umgesetzt werden. Für uns Freie Demokraten ist das Votum unserer Pflegekräfte bindend. Unser Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und regelt alle maßgeblichen Details für den Abwicklungsprozess.
Das Bundesverwaltungsgerichthat am 3. November 2020 über das Baurecht für die Feste Fehmarnbeltquerung entschieden. Die Realisierung dieses Infrastrukturprojektes kann auch auf deutscher Seite begonnen werden. Dabei soll bei allen unterschiedlichen Auffassungen zur Vergangenheit und Entstehung des Projektes die Realisierung so erfolgen, dass die negativen Auswirkungen so gering wie möglich gehalten und zugleich die positiven Effekte im Sinne des Landes und der Region bestmöglich angehoben werden.
Ziel ist es, Entrepreneurship Education an allen Schulen in Schleswig-Holstein (Sekundarstufe 1 und 2, Förderzentren, Regionale Berufsbildungszentren/Berufliche Schulen; in einem weiteren Planungsschritt die Grundschulen) auf organisatorischer Ebene als festen Bestandteil der schulischen Praxis zu implementieren und zu festigen. So sollen Persönlichkeiten ausgemacht werden können, die früh in die Richtung Gründung oder Startup gefördert werden können.
Unsere repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen und vor allem in die gewählten Volksvertretungen. Es sinnvoll und richtig, dass Abgeordnete besondere Offenlegungspflichten haben, die wir in Schleswig-Holstein bisher schon umfassend und gut geregelt haben. Die Skandale in der jüngsten Vergangenheit, wo Abgeordnete im Bund und in Bayern ihr Mandat zum Geschäftsmodell gemacht haben, haben die Diskussion über die richtigen Verhaltensregeln neu entfacht. Wir nehmen dies zum Anlass, um diese auch in Schleswig-Holstein noch einmal genau zu überprüfen.
Alle Menschen möchten schmerzfrei und die meisten zu Hause und im Kreis ihrer Angehörigen sterben. Rund 10 Prozent aller Menschen sterben aber allein und in Einsamkeit. Hinsichtlich der notfallhilfeorientierten Begleitung von sterbenden Menschen, als auch der kurzfristigen und direkten Unterstützung von begleitenden und trauernden Angehörigen, besteht eine Versorgungslücke.
Die medizinische Versorgung auf Inseln und Halligen wird vielfach auch heute noch maßgeblich durch das Wetter bestimmt. Die Luftrettung muss jedoch auch bei eingeschränkten Sichtbedingungen sichergestellt werden.
Jagdtrophäen gefährdeter Arten, lebende Wildtiere und Produkte aus exotischen Tieren werden immer noch teilweise legal nach Deutschland eingeführt. Daher werden wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, welche den Handel und Import von Tieren, die in ihrem Heimatland illegal gefangen wurden, effektiver verhindern soll.
Im Kaffeesteuergesetz ist geregelt, dass Kaffee von der Steuer befreit ist, wenn er unter Steueraufsicht vernichtet wird. Wenn aber Kaffee für gemeinnützige Zwecke, beispielsweise an gemeinnützige Organisationen gespendet wird, dann fällt die Kaffeesteuer an. Im Kaffeesteuergesetz muss geändert werden, dass auch Kaffeespenden von der Kaffeesteuer befreit werden.
Landwirtinnen und Landwirte brauchen auskömmliche Erzeugerpreise, die auch die Kosten für eine umwelt- und tierschutzgerechte Erzeugung widerspiegeln. Mit dem Instrument des freiwilligen Lieferverzichts gibt es bereits positive Erfahrungen im Milchsektor. Eine gesetzliche Verankerung des Instrumentes in der Gemeinsamen Marktordnung wäre ein wichtiger Schritt zur Marktstabilisierung und für mehr Planungssicherheit in der landwirtschaftlichen Erzeugung.