Für Sicherheit und Freiheit
Unsere Innen- und Rechtspolitik folgte stets dem Grundsatz, dass der Rechtsstaat Sicherheit und Freiheit garantieren muss und nicht Freiheiten nehmen darf. Wir haben dort gehandelt, wo diese Kernziele in Bedrängnis geraten sind, und wir haben uns auch gerade in der Coronapandemie dafür eingesetzt, dass bei allem Schutzbedürfnis die Freiheitsrechte in die Abwägung einbezogen wurden.
Mehr Personal für den Justizvollzug
Wir haben eine Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug angestoßen, da es eine eindeutige Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Haftanstalten gab. Aus dieser Analyse ist auf unser Betreiben eine Strategie entwickelt worden, wie das erforderliche Personal gewonnen werden kann. Nur mit einer guten Personalausstattung kann die Resozialisierungsarbeit mit den Gefangenen gelingen.
Gestärkter Opferschutz
Bei der Resozialisierung von Straftätern dürfen die Opfer nicht vergessen werden. Dies haben wir im Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz insofern geregelt, dass wir die Bereiche der ambulanten Sozialen Dienste neu organisiert und gleichzeitig eine verbindliche Opferorientierung eingeführt haben.
Online-Glücksspiel – legalisiert und kontrolliert möglich
Schleswig-Holstein hat das Glücksspielrecht reformiert – und nun sind auch die anderen Bundesländer gefolgt. Seit 2021 ist der neue und einheitliche Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Illegales Online-Glücksspiel ist weiterhin verboten. Legale Anbieter werden künftig deutschlandweit streng kontrolliert. Maßnahmen zur Suchtprävention und -hilfe schaffen die Voraussetzung, dass auf Gefahren des Online-Glücksspiels gezielt reagiert werden kann.
Klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur „Rocker-Affäre“ hat eines aufgedeckt: Es muss klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten der Polizei geben. Zum einen muss die Anonymität von V-Leuten gewährleistet sein, denn sie gehen ein enorm hohes persönliches Risiko ein. Zum anderen brauchen verdeckte Ermittlungsmethoden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger klare Regeln und Grenzen, die wir nun im neuen Polizeigesetz regeln.
Funktionsfähigkeit des Parlaments in Notlagen gesichert
Die Coronapandemie hat unser Staatswesen besonders auf den Prüfstand gestellt und aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Es darf nicht sein, dass eine Pandemie den Gesetzgeber handlungsunfähig macht. Deshalb hat Schleswig-Holstein in seiner Verfassung Verfahrensregelungen geschaffen, die die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Notlagen sicherstellen. Als erstes Bundesland haben wir auch die Möglichkeit hybrider Parlamentssitzungen und Beschlussfassungen möglich gemacht. Zugleich haben wir die Rechte der Abgeordneten dadurch geschützt, dass diese in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Zulässigkeit von Beschlussfassungen in Notlagen durch das Landesverfassungsgericht prüfen lassen können.