Mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Schleswig-Holstein wird noch barrierefreier
Seit 2019 unterstützen wir mit insgesamt zehn Millionen Euro Maßnahmen und Projekte, die Schleswig-Holstein barrierefreier machen. Das können Umbauten wie Rollstuhlrampen sein, aber auch die finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen, Projekten und Fortbildungen zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit. Weitere fünf Millionen Euro stehen Kommunen für die Entwicklung inklusiver Sozialräume zur Verfügung. So ermöglichen wir Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben und machen das Thema Barrierefreiheit noch sichtbarer. Für den Haushalt 2022 stellen wir zusätzlich 1,2 Millionen Euro für Investitionen zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Land zur Verfügung.
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung
Teilhabe ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir die Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderung gestärkt. Unter anderem wird die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen künftig als Interessenvertretung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Landesrahmenverträge beteiligt. Diese beinhalten beispielsweise heilpädagogische Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Der Interessenvertreter kann so Einfluss nehmen auf die politischen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderung betreffen.
Medikamentenversuche werden aufgearbeitet
Sie sind ein dunkler Fleck unserer Vergangenheit: Die Medikamentenversuche, die zwischen 1945 und 1975 in den schleswig- holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und den Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien stattgefunden haben. Wir haben begonnen, das Leid und Unrecht dieser Zeit wissenschaftlich aufzuarbeiten. Neben der Zahlung von Entschädigungen und der Unterstützung von Betroffenen haben wir eine öffentliche Plattform geschaffen, damit die Aufarbeitung sichtbar stattfindet.