Rahmenbedingungen verbessert
In zahlreichen Regionen Schleswig-Holsteins steigt der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig fallen immer mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung. Dieses Problem haben wir erkannt und für die Wohnungswirtschaft Rahmenbedingungen geschaffen, um den Wohnungsbau anzuregen.
Abbau von Investitionshemmnissen
Wir haben die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung als Scheininstrumente zur Regelung für bezahlbaren Wohnraum auslaufen lassen. Sie haben sich sowohl als ungeeignet erwiesen als auch als investitionshemmend. Trotz dieser Deregulierung ist die Entwicklung der Mietpreise bei Neuvermietungen seither unterdurchschnittlich gewesen.
Bürokratische Hürden abgebaut
Mit der Novellierung der Landesbauordnung haben wir die Schaffung von Wohnraum erleichtert und bürokratische Hürden abgebaut. Der wichtigste Baustein ist dabei die Aufstockung von Gebäuden und der Ausbau von Dachgeschossen gewesen. Um die Kosten einer Nachverdichtung zu begrenzen, haben wir zudem die Möglichkeit geschaffen, sich von der Fahrstuhlpflicht befreien zu lassen. Zudem haben wir die Genehmigungsfreistellung erweitert. Das führt zu einer Beschleunigung der Verfahren und begünstigt die Schaffung von neuem Wohnraum.
Soziale Wohnraumförderung
Eine Folge der Privatisierung der kommunalen Wohnungswirtschaft ist auch in Schleswig-Holstein ein dramatischer Rückgang von Sozialwohnungen gewesen. Wir haben uns erfolgreich für eine Verbesserung der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt. Wir haben eine Experimentierklausel eingeführt, die es erlaubt, sogenannte Fehlbelegungen auszugleichen, indem der Vermieter eine Sozialbindung auf eine andere, bisher freie Wohnung überträgt. Zudem wird die Überprüfung der ordnungsgemäßen Belegung durch die Kommunen verbessert.