06.10.2022: Umsetzung des DigitalPakt Schule in Schleswig-Holstein
„Nach langen Debatten wurde der Digitalpakt vor einigen Jahren endlich beschlossen und auf insgesamt sechs Jahre angelegt (2019 bis 2024). Fast vier Jahre davon sind nun bald schon um und die Antragsfrist in Schleswig-Holstein endet bereits in rund zweieinhalb Monaten (am 31.12.22). Der bisherigen Umsetzung des Digitalpakts in Schleswig-Holstein durch das Bildungsministerium muss man leider ein verheerendes Zwischenzeugnis ausstellen. Bei der Bewilligung der Mittel aus dem Digitalpakt ist Schleswig-Holstein bundesweit fast trauriges Schlusslicht. Nur das Saarland hat bisher eine noch geringere Quote. Gerade einmal ein Drittel des Budgets wurde bisher bewilligt und nur 15 Prozent wurden bislang ausgezahlt. Von den 170 Millionen Euro, die Schleswig-Holstein aus dem Digitalpakt zur Verfügung stehen, ist einige Wochen vor Ende der Antragsfrist die Verteilung von über 100 Millionen Euro noch völlig offen. Die im vergangenen Jahr eingeführten Fast-Track-Anträge konnten den großen Antrags- und Bewilligungsstau zumindest ein bisschen auflösen, aber wenn man sich die Zahlen und den Zeitplan anschaut, wird sehr deutlich, dass dies bei weitem nicht ausreichen wird.
Die Landesregierung kann die Misere auch nicht damit schönreden, dass Schleswig-Holstein beim Mittelabfluss im Ländervergleich auf Platz 6 liegt. Das Problem liegt ganz klar bei den viel zu komplizierten Antragsverfahren, mit denen viele Schulen und Schulträger unnötig belastet werden. Die Verantwortung dafür trägt zwar auch die ehemalige Bundesregierung, die auf zu viele Vorgaben bestanden hat, aber das Bildungsministerium von Frau Prien betreibt hier erhebliches Missmanagement. Dass Schleswig-Holstein für ein eher kleineres Bundesland relativ viele Schulträger hat, war dem Bildungsministerium hoffentlich bereits 2019 aufgefallen. Auf den entsprechenden Beratungs- und Koordinierungsaufwand hätte man sich von Beginn an viel besser einstellen müssen.
Ich finde es sehr beunruhigend, wenn das Ministerium nun lapidar meint, dass bis zur Antragsfrist „voraussichtlich fast alle Schulträger Anträge auf Förderung aus dem DigitalPakt stellen“ wollten. Bei dieser Aussage stützt man sich auf eine im Mai und Juni 2022 erfolgte „telefonische Kontaktaufnahme bei allen Schulträgern, die bis dahin noch keine Förderanträge gestellt hatten“. Wenn das Ministerium dann auch noch schreibt „Das Ziel, möglicherweise noch bestehende Hemmnisse bei der Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsbehörde zu brechen, ist mit der Kontaktaufnahme gelungen, da etliche Träger die Gelegenheit für eine erste (!) Beratung direkt genutzt haben“, wird deutlich, wo das eigentliche Problem liegt.
Die FDP-Fraktion fordert jetzt eine schnelle Informationsoffensive gegenüber den Schulträgern, eine massive Vereinfachung der Antragstellung und deutlich mehr Personal aus dem Bereich der Landesverwaltung. Alle Schulen in Schleswig-Holstein müssen vom Digitalpakt profitieren und unser Bundesland muss das Geld vom Bund vollständig ausschöpfen, um unsere Schulen im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen. Die Ministerin sollte zudem über eine Fristverlängerung nachdenken, um dieses Ziel überhaupt noch erreichen zu können. Der ganze Prozess war von Anfang an zu kompliziert aufgesetzt. Die Schulen und ihre Träger brauchen mehr Freiräume zur Umsetzung, da die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort ja durchaus sehr unterschiedlich sind. Es gibt jetzt keine Zeit mehr zu verschwenden.“
26.09.2022: Lehrkräfte an Schulen Schleswig-Holsteins ohne Zweites Staatsexamen
„Uns erstaunt, dass die Landesregierung offenbar nicht mal weiß, wie viele Lehrkräfte längerfristig als Aushilfen eingesetzt werden, obwohl die dafür nötige Software zur Erfassung bereits seit einem halben Jahr im Einsatz ist. Auch wenn die Landesregierung bei den Klagen von Einzelfällen spricht, dürfte die Dunkelziffer der Betroffenen wesentlich höher sein. Die Praxis der Kettenverträge verschärft den Lehrkräftemangel unnötig weiter und führt zu Frust, denn diese Praxis zeigt ja, dass es einen Bedarf über die Aushilfe und Vertretung hinaus gibt. Statt den Aushilfen eine Perspektive für eine dauerhafte Anstellung zu bieten, werden sie mit Kettenverträgen vergrault und der Einstieg in den Lehrerberuf unnötig erschwert. Mit der viel gepriesenen Attraktivität des Lehrerberufes hat das nichts zu tun. Die Landesregierung sollte im Rahmen eines Sonderprogramms diese Fachkräfte so schulen, dass sie regulär und entfristet an den Schulen eingesetzt werden können. Hierfür fordern wir verstärkte Anstrengungen, um sofort eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu erreichen und die Praxis der Kettenverträge an den Schulen zu beenden.“
23.08.2022: Solaranlagen auf den Gebäuden des Landes
„Die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein will für alle privaten Bauherren die Installation einer Solaranlage zur Pflicht machen. Wir haben dies in der Jamaika-Koalition immer abgelehnt und stattdessen auf bessere Anreize wie weniger Bürokratie setzen wollen. Im schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) ist seit Jahren eine Vorbildfunktion des Landes verankert. Ich finde es erschreckend, dass gerade vor diesem Hintergrund bisher auf noch nicht einmal 4% der landeseigenen Gebäude eine Solaranlage installiert ist und auch noch nicht besonders viele neue Anlagen in Planung sind. Nach 10 Jahren grüner Finanzministerin und grünen Umweltministern ist diese Bilanz einfach nur blamabel und nicht vermittelbar. Bevor man die Bürgerinnen und Bürger zu etwas zwingt, sollte man erst einmal die eigenen Hausaufgaben erledigen. Wir fordern deshalb eine umfangreiche Investitionsoffensive der Landesregierung bei den landeseigenen Gebäuden, was über die Installation einer Solaranlage auch hinausgehen muss. Wir schlagen auch die Einführung eines Solarkatasters vor, denn das Finanzministerium weiß bisher auch erstaunlich wenig über die eigenen Gebäude: Welche landeseigenen Gebäude für eine Installation eine Solaranlage geeignet sind und welchen Strom die bisherigen Anlagen produzieren, ist der Landesregierung kaum bekannt. Zudem fordern wir die Freigabe der landeseigenen Dächer für private Investoren, um den Prozess zu beschleunigen.“
18.08.2022: Äußerungen des Justizstaatssekretärs
„Es ist wirklich bemerkenswert, dass sich die Landesregierung auf den Standpunkt zurückziehen will, dass man Äußerungen ihrer Vertreter aus dem Wahlkampf nicht weiter beachten müsse. Das erklärt zumindest den schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Aber im Ernst: Diese Erklärung der Landesregierung ist schon in der Sache gar nicht zutreffend, da es sich um die politischen Standpunkte von Herrn Carstens handelt, die dieser auch nach seiner Ernennung zum Justizstaatssekretär wochenlang weiterhin auf seiner Website veröffentlicht hatte. Erst diese Kleine Anfrage hat dazu geführt, dass die Inhalte der Website gelöscht wurden. Die FDP-Fraktion hat erhebliche Zweifel an der Eignung von Herrn Carstens für das wichtige Amt des Justizstaatssekretärs. Ich verstehe zwar, dass Ministerin von der Decken offenbar Fremdscham empfindet, aber sie wird sich nicht weiter wegducken können, wenn es um das Rechtsstaatsverständnis ihres Ministeriums geht. Herr Carstens hat mit seinen absurden Parolen zum Strafvollzug und zu den Gerichten ganz bewusst am rechten Rand gefischt. Im Innen- und Rechtsausschuss hat er eindrucksvoll bestätigt, dass er von unserem Strafvollzug auch tatsächlich keine Ahnung hat. Ich wundere mich sehr, welche Kriterien Daniel Günther mittlerweile bei der Auswahl seines Spitzenpersonals anlegt. Wer ein solches Rechtsstaatsverständnis wie Herr Carstens hat, wird wohl kaum das Vertrauen unserer Justiz gewinnen können. Diese Personalie wirft erneut kein gutes Licht auf den Ministerpräsidenten.“
16.08.2022: Archäologische Funde in Groß Pampau/ Ausstellung der Funde
11.08.2022: Zukunft der Wirtschaftswissenschaften an unseren Hochschulen
Mehr Solaranlagen auf den Dächern der landeseigenen Gebäude installieren (Drs. 20/204)
Grenzkontrollen beenden (Drs. 20/114(neu) 2. Fassung)
Bürgerinnen und Bürger bei der Grundsteuererklärung besser unterstützen (Drs. 20/115)
Fluthelferorden für Einsatzkräfte schaffen (Drs. 20/116)
Abschaffung von Straßenbaubeiträgen (Drs. 20/21(neu) 2. Fassung) - Gesetzesentwurf
Die Bundeswehr in Schleswig-Holstein stärken (Drs. 20/33)
Keine Einführung eines Pflichtdienstes – Ehrenamt und Freiwilligendienste stärken (Drs. 20/34)