Soziales/Menschen mit Behinderung

Anita Klahn: Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, wann sie Informationen mitteilt

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet parteiübergreifend Konsens und wird von uns allen unterstützend begleitet und aufmerksam beobachtet.

 

Im November 2013, also vor 17 Monaten, hat der Landtag die Erarbeitung eines Aktionsplanes beschlossen. Heute zeigt sich, dass unsere damalige Kritik an den fehlenden inhaltlichen Zielvorgaben im Antrag der Koalition nicht nur richtig war, vielmehr war es sogar ein Fehler, kein Zeitfenster für die Erstellung des Planes vorzugeben. Denn das bisherige Ergebnis ist gleich Null.

 

Daher möchte ich der Piraten-Fraktion und speziell dem Kollegen Dudda für diese Große Anfrage danken. Normalerweise danken wir an dieser Stelle den Beteiligten und insbesondere den verantwortlichen Ministern für die geleistete Arbeit.

 

Aber bei allem Respekt, Frau Ministerin Alheit, was sie hier vorgelegt haben, ist wirklich eine Unverschämtheit. Weder mir noch meinen Fraktionskollegen ist jemals eine Große Anfrage untergekommen, in der die Antwort kürzer war als die Fragestellung. Ebenso dreist ist aber auch die Art der knappen Antwort im Sinne: ‚Wir entscheiden wann und wen wir an unseren Erkenntnissen teilhaben lassen‘.

 

Wenn die Landesregierung schon keine Lust hat, den Anliegen von Menschen mit Behinderung nachzukommen, so hat sie aber die Pflicht, Parlamentsrechte zu wahren.

 

Wenn das Parlament sich noch ernst nehmen will, muss dieser Umstand thematisiert werden. Dadurch tritt zwar die wichtige Sachfrage momentan in den Hintergrund. Die Schuld daran trägt allein die Landesregierung.

 

Ich möchte der Landesregierung Art. 29 Landesverfassung in Erinnerung rufen. Dort heißt es: ‚Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.‘

 

Ich will zudem darauf hinweisen, dass Anfragen sogar formlos gestellt werden können. Das Verfahren für eine Große Anfrage regelt die Geschäftsordnung und stellt klar, dass es sich mithin um eine förmliche Anfrage handelt. Im Kommentar kann man dazu nachlesen: ‚In der Hierarchie der parlamentarischen Fragen kommt der Großen Anfrage eine hervorgehobene Bedeutung zu.‘

 

Wenn bei einer Großen Anfrage also alle Fragen im Block in vier dürren nichtssagenden Absätzen beantwortet werden, dann ist die Landesregierung ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung einer vollständigen Antwort nicht nachgekommen. Es sei denn, sie wusste es nicht besser – was wiederum einem Armutszeugnis gleichzusetzen wäre.

 

Wenn es dann auch noch in der Antwort heißt, dass ‚im Übrigen‘ auf einen schriftlichen Bericht verwiesen wird, der im Juni kommen soll, dann schlägt es wirklich dem Fass dem Boden aus.

 

Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie welche Informationen dem Parlament mitteilt. Die Landesregierung hat ihren zum Zeitpunkt der Fragestellung vorliegenden Wissensstand darzulegen. Es gibt da keinen Ermessensspielraum.

 

Für die FDP-Fraktion stelle ich fest, dass die Landesregierung mit der vorgelegten Antwort ihren in der Verfassung unseres Landes festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist. Und ich stelle auch fest, dass es kein erstmaliges und auch kein einmaliges besonderes Versehen ist. Kleine Anfragen zu den verschiedensten Themen werden von dieser Landesregierung zu häufig nicht umfassend beantwortet. 

 

Ich erinnere speziell an eine Anfrage zum Thema Denkmalschutz, wo es in der Antwort hieß, dass es nicht leistbar sei, eine geforderte Informationen einzuholen, weil man dafür einen Brief hätte schreiben müssen. Das wirkt wie Auskunftsverweigerung.

 

Das Fragerecht ist elementarer Bestandteil zur Kontrolle der Regierung und notwendig, um überhaupt wirksam den Oppositionsaufgaben nachkommen zu können.

 

Die Kollegen der Piratenfraktion sollten ernsthaft über ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht nachdenken.

 

Das Hamburger Landesverfassungsgericht, wo die Rechtslage ähnlich ist, hat in ähnlichen Fällen immer im Sinne des Parlaments entschieden.

 

Zum Schluss frage ich an dieser Stelle die Landesregierung, aus welchem Grund die Drucksache 18/2935 nicht detailliert beantwortet wurde?

 

Frau Ministerin, das ist im Übrigen gerade eine formlose Anfrage nach Art. 29 Landesverfassung. Ich erwarte also eine Antwort.“