„Ich möchte zu Beginn einen kleinen Ausflug in die Historie machen: Das geltende Gastschulabkommen wurde 2010 in CDU/FDP-Regierungsverantwortung geschlossen.
Die damalige grüne Hamburger Schulsenatorin forderte geschlagene 31 Millionen Euro von Schleswig-Holstein. Dr. Klug konnte dann aber in einem für beide Seiten fairen Verhandlungsergebnis erreichen, dass unser Land aufwachsend zur jetzigen Höhe 13,2 Millionen Euro an Hamburg zahlt. Allerdings war die Kritik damals, insbesondere von den Grünen groß. Offensichtlich sollte unser Land der Stadt Hamburg noch mehr Gelder zahlen.
In dieser Legislaturperiode gab es vollmundige Versprechungen.
2012 versprach die damalige Bildungsministerin Wara Wende, dass man mit Hamburg ein neues Gastschulabkommen verhandeln werde. Die Abgeordnete Strehlau erklärte 2013, dass es bis Ende 2015 eine Nachfolgeregelung für das bisherige Gastschulabkommen geben werde.
In der letzten Woche gab der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende mit seinem Hamburger Pendant eine Jubel-Pressemitteilung über die gute Zusammenarbeit mit Hamburg heraus. Da werden eine Menge Themen erwähnt, von einem neuen Gastschulabkommen ist aber nicht die Rede. Aber er tönt, ‚dass der Alltag der Menschen nicht durch Landesgrenzen gebremst werden darf‘. Die Schülerinnen und Schüler, denen die Hamburger Bildungsbehörde die Härtefallanerkennung versagt, können damit wohl nicht gemeint sein.
Fazit: Bei dieser Regierung wurde bisher nur heiße Luft produziert und ich prognostiziere: Das bestehende Gastschulabkommen wird in dieser Legislaturperiode nicht geändert.
Wir haben für zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die nicht auf die Schule ihrer Wahl gehen können, eine unbefriedigende Situation. Daran ist leider nichts zu beschönigen.
Die Frage ist jedoch, wie wir den Wunsch nach völliger Schulwahlfreiheit, also auch über Landesgrenzen hinweg, mit dem finanziell Machbaren in Einklang bringen können.
Wie erwähnt, Hamburg forderte schon einmal 31 Millionen Euro für im Saldo um die 4.000 Schüler. Wie sich die Schülerzahlen entwickeln bei völliger Schulwahlfreiheit ist unbekannt. Ebenso die Auswirkung auf die regionale Schulstruktur durch das Wegbrechen von Schülerzahlen.
Eine verantwortungsvolle Politik kann diese Aspekte nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Das bestehende Gastschulabkommen sieht daher sinnvollerweise als Lösung festgelegte Ausnahmeregelungen sowie eine Härtefallklausel vor.
Leider ist es völlig intransparent, wie die Härtefallregelung angewandt wird. Zudem – und hier stütze ich mich auf die Antwort der Landesregierung auf eine meiner Kleinen Anfragen – wendet die Hamburger Bildungsverwaltung die Härtefallregelung offensichtlich immer restriktiver an. Das ist widerspricht eigentlich sozialdemokratischen Grundsätzen und ist allein zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler.
Ich fordere die Landesregierung auf, erstens für transparente Darstellung zu sorgen, wie die Härtefallregelung in Hamburg, aber auch in unserem Land angewendet wird, denn es gibt ja immerhin 1.100 Hamburger Schüler, die in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, davon über 300 an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen.
Und zweitens fordere ich sie auf, auf den Hamburger Senat einzuwirken, die Härtefallregelung wieder weiter und im Sinne der Kinder auszulegen.
Schließlich kann und sollte auch noch mal über die gesonderten Ausnahmeregelungen nachgedacht werden. So könnte ich mir vorstellen, die Wegezeit bei den Berufsschülern von 75 auf 60, wenn nicht gar auf 45 Minuten zu senken und auch gesonderte Regelungen für einzelne Gemeinden ähnlich zu der bestehenden Regelung für Barsbüttel zu treffen.
Abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Punkt verweisen, den wir auch in unserem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Ein Gastschulabkommen mit Mecklenburg-Vorpommern muss endlich Thema werden. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich in Verhandlungen mit Mecklenburg-Vorpommern einzutreten.
Über 600 Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern gehen auf schleswig-holsteinische Schulen, ohne dass das Land für die entstehenden Personalkosten eine Ausgleichszahlung bekommt. Wenn man in einer groben Berechnung die aktuellen Schülerkostensätze abzüglich der von mecklenburgischen Gemeinden bereits geleisteten Schulkostenbeiträge zugrunde legt, kommt man immerhin auf eine Summe, die bei zwei bis zweieinhalb Millionen Euro liegt.
Die Landesregierung muss endlich anfangen, sich für die finanziellen Interessen unseres Landes einzusetzen. Was für Hamburg im Sinne einer guten Nachbarschaft selbstverständlich ist, muss auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten. Wenn die Schulministerin dazu nicht bereit ist, sollte sich vielleicht die Finanzministerin der Sache annehmen.“