„Die Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ist Kernaufgabe guter Politik. Neue Wege für die Teilhabe müssen gefunden werden, um den einzelnen Menschen besser individuell unterstützen zu können. Wobei wir Freien Demokraten das Vertrauen haben, dass die Betroffenen dabei nicht bevormundet werden müssen, sondern durchaus eigenständig und eigenverantwortlich handeln können. Daher unterstützen wir eine Stärkung des persönlichen Budgets sehr.
Grundsätzlich möchte ich zu dem Antrag anmerken, dass es wenig überzeugend ist, Forderungen an die Bundesebene zu stellen, wenn die regierungstragende Koalition auf Landesebene ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten nicht wahrnimmt.
Es ist doch widersprüchlich, jetzt einen umfassenden Forderungskatalog vorzulegen – der in vielen Punkten zwar richtig ist –, aber gleichzeitig das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes im Bereich der Eingliederungshilfe zu blockieren. Da hätte die Koalition eine echte Chance gehabt, konkret etwas für die Betroffenen zu bewirken.
Eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung würde den Menschen mit Behinderung direkt helfen. Und obwohl im ganzen Haus seit langer Zeit Konsens darüber besteht, hat die Küstenkoalition diese Chance hat verstreichen lassen. Das ist einfach nur bitter für die Menschen vor Ort.
Konkret zu einigen Punkten des Antrages: Der Vorschlag, die Eingliederungshilfe im Sinne eines modernen Teilhaberechts aus dem SGB XII herauszulösen und ins SGB IX zu integrieren, ist ein richtiger Ansatz.
Aus Sicht der FDP besteht hier wirklich Potential, um das SGB IX zu einem echten Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Dieses sollte dringend weiter verfolgt werden, um deutlich zu machen, dass die Eingliederungshilfe keine Sozialhilfe ist.
Aus unserer Sicht ist ihre Forderung dann aber inkonsequent, wenn die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wiederum hier herausgelöst und im SGB VIII verankert werden sollen.
Wir Freien Demokraten stehen aus voller Überzeugung und mit ganzem Herzen dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können und dass ihnen gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht wird.
Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Angebote, die den selbstbestimmten Alltag ermöglichen. Eine ganz wesentliche Maßnahme ist aber der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile in Form der Eingliederungshilfe.
Diese Leistungen sind aber auch ein erheblicher Kostenfaktor für den Träger der Sozialhilfe, denn sie machen mehr als die Hälfte der gesamten Ausgaben aus.
Die Große Koalition in Berlin hatte für die Eingliederungshilfe eine finanzielle Entlastung versprochen. Als Übergangslösung im ersten Schritt eine Milliarde Euro und ab 2015 bis zu fünf Milliarden Euro.
Im April verdeutlichte das Bundesfinanzministerium nun, dass es diese Entlastungen nun nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe machen will, sondern andere Instrumente dazu nutzen will und begründet dieses mit unterschiedlichen Trägerstrukturen in den Bundesländern.
Dieses Argument könnte nachvollziehbar sein, doch ist Schäubles Taktik leicht zu durchschauen. Er möchte in erster Linie verhindern, dass der Bund die steigenden Kosten für die erkennbar ansteigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe mittragen muss.
Das beabsichtigte Bundesteilhabegeld, das ja über die fünf Milliarden Euro vom Bund finanziert werden sollte, ist zum Teil als Nachteilsausgleich für die Behinderung vorgesehen, das nicht auf die Eingliederungshilfe anzurechnen ist. Mit dem übrigen Teil des Teilhabegeldes soll der Berechtigte aber selbst entscheiden, welche Eingliederungsleistung in welchem Umfang und bei welchem Träger er in Anspruch nimmt.
Das wäre ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, das auch kostendämpfend wirkt. Deshalb ist die FDP auch klar für ein dem Leistungsempfänger zustehendes Bundesteilhabegeld, finanziert durch den Bund.
Hier darf der Bund sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Frau Ministerin Nahles sollte sich in dieser Frage gegenüber dem Bundesfinanzminister Schäuble auch durchsetzen können. In diesem Punkt unterstützen wir den vorliegenden Antrag ganz klar. Zumal es für Schleswig-Holstein eine Entlastung von ca. 150 Millionen Euro bedeuten kann.
Im Hinblick auf die weiteren Punkte, wie zum Beispiel Teilhabe am Arbeitsleben oder dezentrale trägerunabhängige Beratung, sehen wir Beratungsbedarf sowohl was die Fachlichkeit als auch die Finanzströme angeht. Ich schlage daher zur weiteren Beratung eine Überweisung an den Sozial- und Finanzausschuss vor.“