Soziales/Jugendheime

Anita Klahn: Untätigkeit der Sozialministerin ist nicht zu erklären – Akteneinsicht notwendig

„Seit langer Zeit liegen Beschwerden über die Einrichtungen des Friesenhofes vor. Der Kreis Dithmarschen hat heute klargestellt, dass seit März 2014 die Inobhutnahme von insgesamt elf Mädchen vorgenommen werden musste, da eine Gefährdung des Kindeswohls vorlag. Spätestens nach der dritten Inobhutnahme hätte das Sozialministerium handeln müssen. Schon seit mindestens 2007 belegt das Jugendamt Dithmarschen die Einrichtungen des Friesenhofes wegen Unregelmäßigkeiten nicht mehr. All das war dem Sozialministerium bekannt. Nur Konsequenzen wurden daraus nicht gezogen.

 

Vielmehr scheint das Ministerium immer erst dann zu handeln, wenn Vorfälle öffentlich werden. Nicht das Kindeswohl scheint im Vordergrund zu stehen, sondern das Handeln des Ministeriums bestimmt sich alleine daraus, welche Folgen Entwicklungen für die öffentliche Darstellung der Regierung haben.

 

Ministerin Alheit hätte viel früher handeln müssen und hat deshalb in ihrem Verantwortungsbereich versagt. Allerspätestens, als dem Sozialministerium im Januar die Vorwürfe eines sexuellen Verhältnisses zwischen einem Betreuer und einer Schutzbefohlenen bekannt geworden sind, hätte entschlossen gehandelt werden müssen. Die Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass die Untätigkeit von Ministerin Alheit unerklärlich ist. Wertvolle Zeit ist einfach verstrichen. Bundesweit vereinbarte Fachkräfteanforderungen und pädagogische Vorgaben wurden vom Sozialministerium nicht durchgesetzt, obwohl auch schon im August vergangenen Jahres eine Kontrolle stattgefunden hat.

 

Die FDP-Fraktion wird Akteneinsicht zu den Vorgängen um den Friesenhof beantragen, um Licht in die Untätigkeit der Landesregierung zu bringen.“