Bildung/ Religionsfreiheit

Anita Klahn zu TOP 15 „Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen"

Anita Klahn FDP

In ihrer Rede zu TOP 15 (Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen sicherstellen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren vom SSW, leider sagen, dass Sie mit ihrem Antrag über das Ziel hinausgeschossen sind. Die Überschrift suggeriert, es gäbe keine Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein oder diese sei zumindest bedroht. Das ist natürlich unsinnig. Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz festgeschrieben und auch Schleswig-Holstein bekennt sich in der Landesverfassung zu diesem Grundrecht.

Niemand darf aufgrund seiner religiösen Anschauung diskriminiert werden. Der Staat hat darauf zu achten – und er tut dies, wie ich meine, auch in den staatlichen Bildungseinrichtungen. Kein Schüler wird zum Religionsunterricht gezwungen. Wer 14 Jahre und älter ist, kann selbst darüber entscheiden, ob er am bekenntnisorientierten Unterricht teilnimmt; wer jünger ist, braucht die Einwilligung der Eltern. Wer sich dagegen entscheidet, für den steht der Philosophieunterricht offen.

Ob Philosophie an einer Schule unterrichtet werden kann oder nicht, hängt natürlich von organisatorischen Voraussetzungen ab. Wir haben eben schon manches dazu gehört: Eine Philosophieklasse braucht mindestens 12 Schüler, wobei die Klasse auch jahrgangsübergreifend gebildet werden kann. Es braucht aber natürlich auch eine Philosophielehrkraft. Im Ausschuss sollten wir klären, ob es hier einen Mangel gibt oder nicht. Falls ja, müssen wir uns um Verbesserungen bemühen. Die organisatorischen Bedingungen für den Philosophieunterricht dürfen wir nicht völlig ignorieren, so wie es der SSW in seinem Antrag verlangt. Das wäre angesichts knapper Bildungsressourcen ein Fehler und stünde wahrscheinlich auch in keinem Verhältnis zur Nachfrage. Schließlich ist es auch so, dass selbst wenn keine Philosophieklasse gebildet werden kann, niemand zum Besuch des bekenntnisorientierten Unterrichts gezwungen wird. Ich kann daher nicht erkennen, wo die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler beschnitten ist.

Die Kleine Anfrage des SSW hat gezeigt, dass der bekenntnisorientierte Unterricht in Schleswig-Holstein immer noch stark nachgefragt ist. Mehr als die Hälfte der Schüler an allgemeinbildenden Schulen besucht den katholischen oder evangelischen Unterricht. Dies darf man bei der Debatte über die Bedeutung des Religionsunterrichts nicht vergessen. Gleichwohl müssen wir an diejenigen denken, die bekenntnislos sind oder einer nichtchristlichen Religion angehören. Insbesondere müssen wir uns bemühen, die Angebote für die zahlreichen muslimischen Schüler auszubauen. Bereits jetzt bieten 17 Schulen den religionskundlichen Islamunterricht an; doch dürfen es gerne noch mehr werden.

Mir ist noch eines wichtig zu betonen: Philosophie und Religionsunterricht können gerade angesichts zunehmender kultureller Auseinandersetzungen besonders wichtig sein – wenn etwa Verständnis für das Religiöse geweckt wird. Und wenn die Ideen und Gedanken der Andersglaubenden und Andersdenkenden eine wesentliche Rolle im Lehrplan spielen. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass beispielsweis angesichts der Antisemitismusdebatte in Deutschland der jüdische Glaube intensiver behandelt werden sollte. Vorurteilen, die aus Nichtwissen entstehen, können wir so begegnen.“

Es gilt das gesprochene Wort!