In ihrer Rede zu TOP 25 (Gemeinsame Beratung: a) Familien bei schulischen Lernmitteln unterstützen, b) Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die Lernmittelfreiheit ist wichtig für die Bildungsgerechtigkeit. Es ist keine Frage, dass beim Bildungserfolg die Schülerinnen und Schüler nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein dürfen. Denn langfristig entstehen der Gesellschaft immense Kosten, wenn die Zahl der Schulabbrecher steigt, auf höherwertige Abschlüsse verzichtet wird und als Folge davon teilweise ein Leben lang unterstützende staatliche Maßnahmen nötig werden.
Nicht nur für Familien mit geringem Einkommen ist der schulische Einkaufszettel zum Schuljahresbeginn eine echte Herausforderung. Der ursprüngliche Gedanke, dass Eltern nur die Verbrauchsmaterialien von geringem Wert beschaffen, hat sich mit der Zeit gewandelt zu einem zusätzlichen persönlichen Wert und Nutzen im außerschulischen Bereich. Schulbuchverlage haben teure Arbeitshefte entwickelt, deren Nutzen teilweise hinterfragt werden darf. Hier haben Lehrkräfte eine besondere Verantwortung. Die Erhöhung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz auf 150 Euro war wichtig. Dies gilt auch für den Wegfall der Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen.
Die Digitalisierung – erst recht in Zeiten von Corona – hat bei der Lernmittelfreiheit neue Fragen aufgeworfen: Die Anschaffung von Tablets und anderen Endgeräten ist teuer – umso erfreulicher ist es, dass wir mit den Hilfen aus dem Sofortausstattungsprogramm und den zusätzlichen Landesmitteln an dieser Stelle die ersten Schritte einleiten konnten, damit Lehrkräfte und Schüler entsprechend mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden können. Denn: ‚Bring your own device‘ bedeutete häufig, dass die Schülerinnen und Schüler nur ein Smartphone mitbringen, was aber kein angemessenes Lernmittel ist.
Niedrige Kosten sind auch eine Frage der Entscheidungsverantwortung: Ein gutes Beispiel sind die Klassenfahrten. Auch ohne Corona stellt sich die Frage, wie umfangreich diese sein müssen. Die Schul- und Klassenkonferenzen entscheiden grundsätzlich über Umfang und damit auch über die Kosten – Eltern, Schüler und Lehrkräfte können also Grenzen setzen.
Auch beim immer wichtiger werdenden Thema ‚Nachhilfe‘ geht es nicht allein um die Frage der Lernmittelfreiheit. Wir sollten uns die Frage stellen, ob es nicht einen strukturellen Grund hat, warum die Erteilung von Nachhilfe für immer mehr Schülerinnen und Schüler nötig zu sein scheint. Meiner Meinung nach ist die Erteilung von Nachhilfe weniger eine Frage der Lernmittelfreiheit, sondern eine Frage der Unterrichtsgestaltung oder auch der passenden Schulform. Denn wenn wir guten Unterricht anbieten und die Schülerinnen und Schüler auf derjenigen Schule sind, die ihrem Leistungsvermögen und ihren Fähigkeiten entsprechen, sollte die Erteilung von Nachhilfe eher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Der Wegfall der verbindlichen Schulartempfehlung hat hier sicher einen Teil dazu beigetragen, dass falsch verstandener Ehrgeiz sich in einem Übermaß an Nachhilfe niederschlägt. Aber auch zu häufiger Unterrichtsausfall und fachfremd erteilter Unterricht spielen eine Rolle.
Das Land hat zwar bereits Maßnahmen ergriffen, aber nach der Evaluierung des Lernsommers als Unterstützungsangebot sollten wir diskutieren, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll sein könnte. Bei allen Diskussionen ist eines aber auch klar: Letztendlich werden Eltern auch in Zukunft Kosten für den Schulbesuch übernehmen müssen – aber es muss sich dabei um angemessene Beträge handeln, damit Bildung für jeden zugänglich bleibt.“