Anita Klahn zu TOP 3 „Versorgungsangebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch sicherstellen“

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 3 (Frauen nicht allein lassen – Versorgungsangebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Schleswig-Holstein sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Schwangerschaftsabbrüche sind immer und zu jeder Zeit eine zutiefst persönliche und schwierige Entscheidung. Ich bin mir sicher, dass keine Frau eine solche Entscheidung leichtfertig trifft. Umso wichtiger ist für jede selbstgetroffene Entscheidung die Grundlage, auf der sie beruht. Das umfasst zum einen die sensible Beratung und erfordert zum anderen die passende medizinische Einrichtung. Damit betroffene Frauen und auch Männer in einer solchen Notlage Hilfe erfahren, sind mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz daher staatlich geförderte Unterstützungsregelungen festgeschrieben. Demnach hat jede Frau das Recht, sich zum Zwecke der gesundheitlichen Vorsorge und der Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten, in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen. Diese Beratung, und das ist für mich besonders wichtig, kann dabei auch in anonymer Form erfolgen. Eine wirkliche Erleichterung wäre aber eine grundsätzliche Novelle des § 219a StGB.

In Schleswig-Holstein setzen wir, anders als es uns die SPD glauben machen will, dieses Recht auf Hilfe um. Es wird zwar immer Beispiele geben, bei denen Betroffene von zu langen Wegen zu Beratungsangeboten oder von zu viel Bürokratie sprechen. Die Fakten zeigen aber ein anderes Bild. In Schleswig-Holstein stehen wir mit der Anzahl von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, aber auch sogenannten Meldestellen in den Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, im Bundesvergleich auf Platz 6. Normiert ist eine Meldestelle pro 40.000 Einwohner. Mit 62 Meldestellen im ersten Quartal 2020 bieten wir rein rechnerisch eine Meldestelle pro 46.835 Einwohner an. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der behandelnden Ärzte durchaus größer sein wird, da auch OP-Praxen mit mehreren Ärzten nur als eine Meldestelle gezählt werden. Entscheidend ist aber, dass in 2019 in Schleswig-Holstein 3.261 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt wurden, pro Meldestelle demnach 53 Abbrüche. Mit dieser niedrigen Zahl pro Meldestelle liegen wir im Ländervergleich übrigens auf Platz drei. Zum Vergleich: Sachsen steht mit 47 Abbrüchen pro Meldestelle auf Platz eins, Mecklenburg-Vorpommern mit 49 auf Platz zwei und Hamburg folgt uns mit 67 auf Platz vier. Die niedrige Anzahl an Abbrüchen pro Meldestelle weist, auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern, damit durchaus auf eine ausreichende Versorgung mit Einrichtungen für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen hin. Wobei die Erreichbarkeit dahingehend definiert wird, dass An- und Abreise innerhalb eines Tages zumutbar sind.

Auch im Hinblick auf die Klinikzusammenlegung in Flensburg sind bereits Maßnahmen eingeleitet, damit eben keine Versorgungslücke entsteht. Auch wenn hier noch viele Detailfragen offen sind. So mahnt die Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte, Doris Scharrel, beispielsweise an, dass die fachärztliche Expertise in die Planungen mit einzubeziehen sei. Ich honoriere jedoch, dass die Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD) sich ihrer Verantwortung gestellt hat und für die Stadt Flensburg ein neues und hochmodernes Klinikzentrum, welches die medizinische Versorgungssicherheit für die Menschen im Norden Schleswig-Holsteins maßgeblich sichern und verbessern wird, mit beiden bewährten Trägern und mit Hilfe des Landes auf den Weg gebracht hat.

Auch wir sehen mit Sorge, dass sich bei Praxisneugründungen immer weniger Ärzte um eine Genehmigung für ambulante Operationen bemühen und damit dann auch keine operativen Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen. Hier ist es dringend geboten, Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer, Krankenhausträgern und weiteren Berufsverbänden zu führen, um perspektivisch die Facharztausbildung im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe und/oder der Weiterbildung weiter zu verbessern. Auch ist ein Blick in das europäische Ausland hilfreich, wo Abbrüche verstärkt mit Medikamenten erfolgen. Diese Aspekte haben wir in dem Antrag der Koalition dargestellt und bitten um Zustimmung.“