Frauen/ Finanzierung Frauenhäuser

Anita Klahn zu TOP 30 „Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren“

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 30 (Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Wir haben zuletzt in der 48. Tagung über Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Schleswig-Holstein debattiert. Hierbei wurde klar, dass unser Hilfe- und Unterstützungssystem im Land, bestehend aus Frauenberatungsstellen, dem KIK-Netzwerk und den Frauenhäusern, grundsätzlich gut aufgestellt ist. Auch im Vergleich zu den übrigen Bundesländern stehen wir gut da. Insbesondere unsere Platzkostenpauschale und die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden bundesweit als vorbildlich bezeichnet. Mit der Novellierung des FAG erhöht sich die faktische Förderung in 2021 von bisher 5,6 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro. Zur Erinnerung: In 2009 standen für die Frauenhausarbeit und die Vernetzungsaufgaben bei häuslicher Gewalt 4,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon 3,25 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten in den Frauenhäusern. Zusätzlich greift ab 2022 eine Kostendynamisierung von jährlich 2,5 Prozent. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze und gerade weil wir auf Basis der Bedarfsanalyse arbeiten, schaffen wir endlich Plätze im Raum Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Wir stärken die Frauenberatungsstellen. Damit werden wir die Erreichbarkeit von Hilfe- und Unterstützungssystemen auch im ländlichen Raum sicherstellen. Hier besteht immer noch ein Mangelangebot, das wir schnellstmöglich auflösen müssen. Denn die Problematik der häuslichen Gewalt ist auf dem Land nicht weniger stark ausgeprägt als in der Stadt.

Als Freie Demokratin habe ich allerdings auch den Anspruch auf eine effiziente Gesamtstrategie. Eine Strategie, die sich klarer Zuständigkeiten und ebenso klarer Aufgabendefinitionen der inzwischen vielfältigen Hilfsangebote bedient. Denn nur so lässt sich die Finanzierung transparenter und nachvollziehbarer machen und lassen sich etwaige Lücken aufdecken. So kann ein Frauenhaus heute als erste Anlaufstelle, als Akuthilfe und vorübergehender Rückzugsort für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder dienen. Die Beratungs- und Präventionsarbeit muss heute doch zum Ziel haben, dass die unterschiedlichen Frauen, wenn sie Hilfe benötigen, ein ihrer individuellen Bedarfslage entsprechendes, differenziertes Unterstützungsangebot erreichen können. Damit sie schnellstmöglich wieder zu einem selbstständigen Leben zurückfinden. Und genau dieser Aspekt geht im SPD-Antrag unter. Wo schwerpunktmäßig auf noch mehr Personal und noch mehr Geld gesetzt wird, wo wir nachweislich heute schon einen guten Personalschlüssel aufweisen und umfassend Mittel zur Verfügung stellen, wird in einem Nebensatz auch die Präventionsarbeit erwähnt. Aber wiederum in sich beschränkt, denn gefördert werden sollen nur Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit bei den Frauenhäusern.

An dieser Stelle möchte ich zwei Dinge noch einmal hervorheben:

  1. Deutschland – und dazu gehört Schleswig-Holstein – hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern und gegen Täter und Täterinnen vorzugehen.
  2. Die Istanbul-Konvention ist aber nicht allein auf die Ausstattung von Frauenhäusern und Frauenfacheinrichtungen beschränkt. Vielmehr fordert sie mit ihren 81 Artikeln ein umfassendes Schutzkonzept, das auch die kulturell und gesellschaftlich wirksame Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit mitdenkt.

Die Konvention will damit auch die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben stärken.

Die Frage sollte also nicht sein: Wie schaffen wir immer mehr Frauenhausplätze und Beratungsangebote? Die Frage muss doch viel eher lauten: Wie gehen wir mit dem wachsenden Bedarf an Frauenfachberatung um? Welche Antworten finden wir gemeinsam, um Gewalt zu verhindern? Und hier sind wir mit unseren Konzepten an Kitas und Schulen bereits viel weiter als der SPD-Antrag suggerieren will.“

Es gilt das gesprochene Wort!