In ihrer Rede zu TOP 6+24+38+39+59 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit weiteren Anträgen und einem Bericht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Mit der Änderung des Schulgesetzes gehen wir viele wichtige Dinge an. Und ich möchte mich zuerst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums bedanken, dass das dazugehörige aufwändige Verfahren auch vor dem Hintergrund der seit einem Jahr hohen Arbeitsbelastung möglich war. Uns ist es trotz vieler unterschiedlicher Interessen gelungen, mit einer breiten Anhörung zu einem guten Ergebnis zu kommen – das ist in diesen Zeiten nicht selbstverständlich. Ich möchte nicht im Einzelnen auf alle Punkte eingehen, vieles ist in den Reden bereits deutlich geworden. Vier Dinge möchte ich allerdings doch nochmal hervorheben, die mir besonders wichtig sind: Wir erweitern das Schulgesetz um einen Passus, der die Schulen anhält, zukünftig, mit Unterstützung des Bildungsministeriums, ein Präventions- und Interventionskonzept zu entwickeln und auch zu leben, um Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt zu schützen. Es ist als Unterstützungsangebot für alle Akteure in der Schule zu verstehen. Wir wollen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen für die Problematik sensibilisieren und zum Handeln ermutigen.
Es hat viele kontroverse Beiträge zum Thema der zuständigen Schule gegeben. Es gab Befürchtungen, dass hier willkürlich eingegriffen werden kann und das Recht der Eltern auf freie Schulwahl beschnitten werden soll. Ich möchte nochmal betonen, dass das nicht der Fall ist. Es geht einzig darum, dass wir einen Mechanismus finden wollten, bei dem nur nach Abstimmung mit dem Schulträger und der Schulaufsicht eine sinnvolle Regelung getroffen werden kann, wenn die Kapazitäten einzelner Schulen gleicher Schulform überschritten werden. Und ich halte es in der Tat für sinnvoll, an dieser Stelle auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Schulträgers zu schauen. Eigenverantwortung der Schulen bedeutet auch, dass Schulleitungen sich Gedanken machen müssen, wenn die Anmeldezahlen an ihrer Schule rückläufig sind. Schulträger haben die Verantwortung, ihre Schulen gleichermaßen gut auszustatten. Aufgenommen haben wir den Wunsch der Elternvertretung, für die Oberstufe eine andere Regelung als die vom Ministerium favorisierte umzusetzen.
Der letzte Punkt betrifft die digitale Lehre. Wir nehmen in das Schulgesetz eine Regelung zur digitalen Lehre auf, die es erlaubt, neben dem Präsenzunterricht auch digitale Lerninhalte zuzulassen und den Umgang mit den dafür nötigen Daten zu regeln. Aus liberaler Sicht hätte das alles schon deutlich früher geschehen können und nicht erst einer so umfassenden Krise wie der Corona-Pandemie bedurft, aber letztendlich zählt das Ergebnis.
Im Prinzip bildet das Schulgesetz jetzt eine Entwicklung nach, die seit einem Jahr in zunehmenden Maße in unsere Schulen Einzug erhalten hat: Der Auftakt zum digitalen Unterricht und der Einführung digitaler Lernmethoden. Es ist dabei sicher nicht alles richtig gelaufen, das konnte ein solches Mammutprojekt in der Krise auch gar nicht, und wir haben weiterhin noch viel Arbeit vor uns. Aber: Wir haben mit viel Geld und Personal einen guten Weg eingeschlagen, der auch nach Corona fortgeführt werden kann. Es wird noch viele Jahre weitere Anstrengungen brauchen, bis wir auf dem Stand sind, den wir uns wünschen. Daher ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig mit allen Entscheidungsträgern vor Ort zusammensetzen und nach dem Auslaufen des Digitalpaktes eine Regelung finden, wie wir bei der Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten für Lehrer und Schüler zu einem befriedigenden Standard kommen. Wir werden es uns nicht leisten können, abzuwarten oder nur auf den Bund zu schauen und darauf zu warten, bis es eine Einigung für einen neuen Digitalpakt geben wird. Die Digitalisierung ist ein Prozess, der nie abgeschlossen sein, sondern uns dauerhaft beschäftigen wird.
An dieser Stelle möchte ich auch nochmal betonen, dass der Informatikunterricht an Schulen hierbei eine sehr sinnvolle Ergänzung ist. Allerdings braucht er gute Konzepte und ausreichende Ressourcen, personell und sächlich. Denn es ist ja nicht so, dass die Digitalisierung nur in den Betrieben und am Arbeitsplatz eine Rolle spielt, indem man die Anwendung von Word, Power Point oder Excel beherrscht. Informatikunterricht bedeutet auch, Medienkompetenzen zu erwerben, kritisch mit sensiblen Daten im Netz umzugehen, nicht nur mit den eigenen, oder sich gegen unangemessene digitale Angriffe wehren zu können. Trotz aller Betonung und der Wichtigkeit der digitalen Lehre – der Präsenzunterricht bleibt nach wie vor die mit Abstand wichtigste Lernform. Eltern sind keine Lehrer und Lehrkräfte sind keine Kinderbetreuer. Schulen sind vielmehr Orte, an denen Wissensvermittlung und soziales Miteinander stattfindet. Wir haben in der Corona-Krise gesehen, welche fatalen Auswirkungen es haben kann, wenn Kinder nicht mehr mit ihren gleichaltrigen Freunden zusammenkommen. Und wir dürfen bei aller Digitalisierung und allem Fortschritt nicht vergessen, dass unsere Lehrkräfte am Ende immer noch die Inhalte bereitstellen und für den Lernerfolg maßgeblich verantwortlich sind, gleich ob ein neuer Buchstabe mit Kreide an die Tafel oder auf dem Tablett gezeichnet wird. Und ein Lernmanagement-System ist nur so gut, wie es mit Leben und Kompetenz ausgefüllt wird. Mit unserem Leitungszeiterlass tragen wir der Wichtigkeit der Lehrkraft Rechnung. Mit über 160 zusätzlichen Stellen bis zum Schuljahr 2022 werden die Belastungs- und Aufgabenzuwächse kompensiert, die somit für eine weitere Entlastung der Lehrkräfte sorgen.
Wir werden also im Bereich der Investitionen nicht nachlassen dürfen. Weder bei der Sanierung der Gebäude noch bei der Ausweitung des Ganztages. Beides wird erhebliche finanzielle Mittel bedürfen, die ohne den Bund nicht werden realisiert werden können. Mit fallenden Inzidenzwerten und wieder anlaufendem Präsenzunterricht werden wir sehen, welche Folgen der Unterrichtsausfall für die Schüler hatte. Es bleibt zu hoffen, dass wir keine Häufung von Schulabsentismus feststellen werden oder allgemeine Anlaufproblemen, wenn es wieder in den regulären Schulbetrieb geht.
Unser vorliegender Antrag zum Schulabsentismus wird dieses Problem angehen. Mit der Entwicklung eines Rahmenkonzeptes wollen wir sicherstellen, dass wir gemeinsam mit den Schulen, vor allem den Lehrkräften und Schulleitungen, und außerschulischen Institutionen ein gemeinsames Konzept entwickeln, Schulabsentismus besser zu erkennen und wirksam einzudämmen.“
Es gilt das gesprochene Wort!