Bildung/Änderung Schulgesetz

Anita Klahn zu TOP 7 „Änderung des Schulgesetzes“

In ihrer Rede zu TOP 7 (Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

 

„Dem Gesetzentwurf des SSW liegt ein gutes Ansinnen zugrunde. Alle in Schleswig-Holstein lebenden Kinder und Jugendlichen sollen in die Schule gehen. Ich will an dieser Stelle nicht lange darüber sprechen, wie wichtig eine profunde Schulbildung für jeden ist, für den Berufsweg, für das eigene Selbstverständnis und die eigene Selbstständigkeit – da sind wir uns sicher auch fraktionsübergreifend einig.

Die Beschulung von Heimkindern war auch in meiner Fraktion in der letzten Legislaturperiode ein Thema, untermauert auch durch Erkenntnisse aus dem PUA Friesenhof. Vor allem aber durch die Tatsache, dass es in Schleswig-Holstein relativ viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gibt und wir auch viele Mutter-Kind-Kur-Einrichtungen haben. So habe ich 2012 beim Bildungsministerium nachgefragt, wie eine Beschulung für diese Gruppen sichergestellt werde, und ob alle schulpflichtigen Kinder, die nicht in Schleswig-Holstein gemeldet und in Heimen untergebracht sind, einen schulischen Unterricht bekommen.

Das Ministerium gab uns damals zur Antwort, dass dies in der Regel der Fall sei. Es würden auch Absprachen zwischen den Erziehungseinrichtungen und der zuständigen Schulaufsichtsbehörde stattfinden, um in Ausnahmefällen eine heiminterne Beschulung oder Fördermaßnahme zur Wiedereingliederung in die Schule zu ermöglichen. Nur in besonderen Fällen, hieß es, würden Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz woanders haben, nicht unterrichtet werden. Uns ist doch auch klar, dass gerade Kinder und Jugendliche, die in eine stationäre Heimunterbringung kommen, über ganz eigene Entwicklungsbiografien verfügen und nicht in jedem Fall unmittelbar in eine Regelbeschulung gehen können, sondern Zeit zum Eingewöhnen brauchen.

Oftmals liegen Schulverweigerungsproblematiken vor, deren Ursachen geklärt werden müssen. Oder es sind, wie im Falle der Mutter-Kind-Kuren, nur kurze Zeitfenster, in denen man auch aus der Sicht des Kindes entscheiden muss, welche Art der Beschulung den bestmöglichen Lernerfolg für das Kind bringt.

Im Ergebnis sorgte das Bildungsministerium schließlich mit dem Erlass vom 20. Oktober 2017 dafür, dass gleiche Verfahrensstandards zur Beschulung jedes Kinds und jedes Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen geschaffen wurden. Ausdrücklich wird in dem Erlass auf den Anspruch zum Besuch einer öffentlichen Schule hingewiesen. Es gibt nun ausdrücklich die Pflicht des Trägers der Einrichtung, einen Schulbesuch sicherzustellen – für Kinder aus Schleswig-Holstein wie auch aus anderen Bundesländern. Außerdem müssten Schulen ein Heimkind aufnehmen, wenn freie Plätze vorhanden sind.

Im diesem Erlass wird ebenfalls deutlich, dass der Heimträger dafür Sorge zu tragen hat, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht reif für den Schulbesuch sind, die Förderung bekommen, die nötig ist, damit sie möglichst schnell am Regelunterricht teilnehmen können. Eine andere Abfrage des Bildungsministeriums hat ergeben, dass in Schleswig-Holstein 433 Kinder und Jugendliche leben, die schulpflichtig sind, aber solchen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Wir sprechen also von nicht wenigen, auf die unser besonderes Augenmerk gerichtet sein muss. Die Zahlen machen deutlich, vor welchen Herausforderungen wir in Hinsicht auf die sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein stehen. Die Einigung der Jamaika-Koalition, in den nächsten Jahren 490 neue Stellen für Sonderpädagogen zu schaffen, war daher dringend geboten.

Die Rechtslage scheint also eindeutig. Schulpflichtige Heimkinder, die keinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, sollen eine Schulausbildung bekommen oder zumindest eine Förderung, die sie dazu befähigt. Da in der Praxis Schulen damit sehr unterschiedlich umgehen, aus verschiedensten Gründen, befürworte ich die weitere Diskussion zu diesem Thema im Bildungsausschuss.  Dazu gehört auch der Blick in andere Bundesländer und auf die Auswirkungen auf unseren Haushalt.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!