Zu dem heute im Finanzausschuss abgelehnten Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Mit unserem Vorschlag zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes hätte die Hundesteuer für den ersten Hund aus Tierheimen und Tierschutz sowie für brauchbare Jagdhunde abgeschafft werden können. Schwarz-Grün hat aber offensichtlich nicht vor, die überfüllten Tierheime in Schleswig-Holstein zu entlasten. Erstaunt hat mich, dass vor allem die Grünen unseren Vorschlag mit der Begründung abgelehnt haben, dass dies einen unwesentlichen Beitrag darstelle. Das ist mitnichten der Fall! Mit der Abschaffung der Hundesteuer für den ersten Hund aus einem Tierheim hätten wir genau den richtigen Anreiz gesetzt, dass sich Menschen zunächst beim Tierheim um die Ecke nach einem Hund umschauen. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler leisten mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz. Schade, dass CDU und Grüne in Schleswig-Holstein keinen Beitrag dazu leisten wollen, um eine Vermittlung der Hunde aus den Tierheimen zu erleichtern. Mit der Ablehnung unseres Antrags riskiert die Landesregierung, dass die überfüllten Tierheime in Schleswig-Holstein ähnlich handeln müssen wie das Tierheim Süderstraße in Hamburg, welches seinen Vertrag mit der Stadt kündigen musste und nun keine Tiere mehr für die Stadt aufnimmt.“