Zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zur „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens ,Northvolt Drei' mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites“ sagt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir an der Umwidmung des Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir sie auch nicht mitgetragen haben. Der wissenschaftliche Dienst bestätigt unsere Sicht.
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Finanzierung der Investitionen in den Ausbau der Elektromobilität und Wirtschaftsförderung mit den Mitteln des Ukraine-Notkredits verfassungsrechtlich Bestand haben würde. So verweisen auch die Autoren des Gutachtens auf die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem sachlichen Zusammenhang der außergewöhnlichen Notsituation und der Veranlassung zur Subventionierung des Projekts.
Auch die Experten vom wissenschaftlichen Dienst sehen keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen Elektromobilität und Wirtschaftsförderung einerseits und der Bewältigung der Folgen des Kriegs gegen die Ukraine andererseits.
Auch wenn der wissenschaftliche Dienst bei verschiedenen Punkten auf noch fehlende höchstrichterliche Entscheidungen verweist, so machen die Ausführungen in der Summe doch eines bereits sehr deutlich: Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament, sondern wurde nach dem ‚Prinzip Hoffnung‘ zusammengezimmert. Die Menge der Konjunktive, die der wissenschaftliche Dienst in seinen Bericht eingebaut hat, spricht Bände.“
Anlage: