Zum Ergebnis einer Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur finanziellen Unterstützung von Tierheimen erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Es ist ein Mythos, dass die Versorgungspflicht der Gemeinden für abgegebene Fundtiere in Tierheimen nach 28 Tagen enden muss. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass es diese Regelung mit der starren Frist nie gegeben hat. Es existierte lediglich eine Kann-Regelung, nach der die Kostenübernahme der Gemeinden auf mindestens 28 Tage festgeschrieben war, danach aber nicht enden musste. Trotzdem haben die Gemeinden auf diese Mindestfrist gerne verwiesen.
Wir alle kennen das Dilemma, in dem Tierheime stecken, wenn sie die Versorgung von Fundtieren übernehmen. Innerhalb der ersten 28 Tage darf ein Tier nicht vermittelt werden. Danach beenden die Gemeinden allerdings in der Regel die Kostenübernahme für Futter und Versorgung. Dabei bedeutet es einen enormen Aufwand für die ehrenamtlich organisierten Tierheime, diese Kosten über Spenden zu finanzieren. Die Ehrenamtler unternehmenschon heute alle Anstrengungen, damit die Hunde und Katzen nicht hungern müssen. Aber die finanziellen Spielräume sind eben auch sehr begrenzt.
Dabei sind ausgesetzte Tiere ein zunehmendes Problem unserer Gesellschaft. Die Fürsorgepflicht der Kommunen endet deshalb nicht nach 28 Tagen. Da sie aber anscheinend flächendeckend auf eine nicht mehr in Kraft befindliche Richtlinie verweisen, nach der eine Versorgungspflicht nach 28 Tagen enden kann, ist es an der Zeit, eine neue Richtlinie zu erlassen, die die tatsächlichen Erfordernisse der Tierheime abbildet.“