Annabell Krämer: Finanzämter sollten den Unternehmen helfen dürfen

Finanzpolitische Sprecherin der FDP Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein, Annabell Krämer

Zur Forderung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dass es den Finanzämter ermöglicht werden soll, den Unternehmen kurzfristig zu mehr Liquidität zu verhelfen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Millionen von Unternehmen in Deutschland kämpfen um ihre Existenz. Sie sind durch den verordneten Shutdown mit ungeahnten Umsatzeinbrüchen, aber auch Zuliefererproblemen konfrontiert. Um diese unverschuldete Notsituation zu bekämpfen, haben Bund und Länder schnell umfassende Hilfsprogramme aufgelegt. Auch Schleswig-Holstein greift seiner mittelständischen Wirtschaft energisch unter die Arme. Aus unserer Sicht können aber auch die Finanzämter helfen.

In einem ersten Schritt verhindern bereits zinslose Steuerstundungen und herabgesetzte Steuervorauszahlungen, dass dringend benötigte Liquidität aus den Unternehmen abfließt. In einem zweiten Schritt plädieren wir dafür, dass die Finanzämter direkte Liquiditätsspritzen geben können. Denn der Steuerstaat konnte sich auf die Unternehmer immer verlassen. Jetzt kann er ihnen etwas zurückgeben! Wir unterstützen daher den Vorschlag der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr eine steuerfreie Rücklage in Höhe von bis zu 300.000 Euro bilden können. Eine solche Rücklage würde den Gewinn des letzten Jahres mindern und somit für einen Rückfluss bereits geleisteter Steuerzahlungen sorgen. In den folgenden Geschäftsjahren könnte die steuerfreie Rücklage wieder schrittweise gewinnerhöhend aufgelöst werden.

Ein solches Instrument kommt der ‚negativen Gewinnsteuer‘ gleich, die von der FDP-Bundestagsfraktion bereits seit Wochen gefordert wird. Wir machen uns deshalb für eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes auf Bundesebene stark. Im Zusammenspiel mit Verbesserungen bei der nachträglichen Verlustverrechnung können wir damit eigentlich gesunden Unternehmen, die in der Vergangenheit eine entsprechende Steuerlast zu schultern hatten, effektiv helfen. Nicht nur die Förderbanken können mit den beschlossenen Kredit- und Zuschussprogrammen unverschuldete Insolvenzen abwenden helfen, sondern auch die Finanzämter.“