Zur heute beschlossenen Abschaffung des § 219a "Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche" erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Mit der Abschaffung des §219a StGB schaffen wir die Grundlage für die freie und selbstbestimmte Entscheidung einer Frau für einen Schwangerschaftsabbruch. Vor allem aber wird sichergestellt, dass fortan auch die Suche nach einem entsprechenden Arzt einfacher und die ärztliche, diskrete und unvoreingenommene Aufklärung im Vorwege einfacher möglich wird.
Mit der Abschaffung des §219a StGB wird der gesetzlich festgeschriebenen Vorverurteilung eines Schwangerschaftsabbruchs endlich ein Riegel vorgeschoben.
Das Recht einer Frau, über ihren eigenen Körper und ihre eigene Lebensgestaltung zu bestimmen, sollte heutzutage durch kein Gesetz mehr in Frage gestellt werden."