Zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Das Landesverfassungsgericht hat die grundlegende Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von zentralen Orten bestätigt. Die Jamaika-Regierung hatte mit ihrer Reform des Finanzausgleichsgesetzes die groben Fehler der SPD-geführten Küstenkoalition behoben.
Das Landesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die tatsächlichen Bedarfe der zentralen Orte neu ermittelt werden müssen. Dies muss jetzt zügig und auch schon vor 2024 geschehen. Die FDP-Fraktion ist gerne bereit, sich an dem Reformprozess, wie in der Vergangenheit auch, konstruktiv zu beteiligen. Unser aller Ziel muss es sein, dass wir den Kommunen im Land, die das unmittelbare Lebensumfeld unserer Bürgerinnen und Bürger prägen, auskömmlich mit Mitteln ausstatten. Dabei muss auch der Vorwegabzug für die kommunalen Lehrschwimmstätten und die Frauenhäuser an die gestiegenen Bedarfe angepasst werden."