Finanzen/ Grundsteuerreform

Annabell Krämer: Grundsteuerreform darf nicht zur Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter führen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass das aktuelle System zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Anlässlich dieses Urteils erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Diese Entscheidung kommt alles andere als überraschend. Die FDP mahnt schon seit Längerem eine Reform der Grundsteuer an. Die überfällige Grundsteuerreform sollte nun zügig, aber auch in aller Besonnenheit angepackt werden. Die notwendige Reform sollte nicht zu einer generellen Mehrbelastung für die Eigentümer genutzt werden, sondern aufkommensneutral sein. Alles andere würde die steigenden Wohnkosten nur noch mehr befeuern und die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen.

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer muss möglichst fair und einfach berechnet werden. Die Parameter für die Ermittlung sollten allein die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte sein. Den Ländern sollte ermöglicht werden, durch verschiedene Grundbesitzarten eine sinnvolle Differenzierung zu gewährleisten. Die Grundsteuer sollte eine kommunale Steuer mit Hebesatzrecht der Kommunen bleiben.“