Annabell Krämer: Gutachten bestätigt unsere Bedenken gegen den Ukraine-Notkredit

Annabell Krämer

Zum von der FDP-Fraktion beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir am Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir ihn auch nicht mitgetragen haben. Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Notkredits gibt. Es bleibt zum Beispiel völlig unklar, ob der Landeshaushalt vom Ukraine-Krieg überhaupt belastet wird und wie stark. Inflationsbedingt hat Finanzministerin Monika Heinold sogar hohe Mehreinnahmen erzielt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage hat es also nicht gegeben. Problematisch ist auch, dass Schwarz-Grün das Geld für Maßnahmen nutzen möchte, die mit dem Ukraine-Krieg nichts zu tun haben. Klimaschutzmaßnahmen oder auch die Finanzierung der Wohngeldreform hätten aus dem normalen Landeshaushalt gestemmt werden müssen. Die Landesregierung versucht mit dem Notkredit vielmehr, die Schuldenbremse auszuhebeln und das auf dem Rücken der kommenden Generationen, die den Schuldenberg erben werden.

Wir haben immer signalisiert, dass wir Notkrediten zustimmen, aber nur, wenn sie wirklich notwendig sind und im direkten Zusammenhang mit der Notlage stehen. Das ist hier nicht der Fall. Hätten wir vor dem Landesverfassungsgericht klagen können, hätten wir dies gemacht und nach dem Gutachten auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt. Da dies aufgrund der Regelungen in der Landesverfassung nicht möglich war, sollte die Landesregierung den Notkredit jetzt zügig zurückführen, um weiteren Schaden für den Landeshaushalt abzuwenden.“

Anlage: 

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: 

Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites_1.pdf