Anlässlich der geplanten Neuregelung der Konsolidierungshilfen für Kommunen ab 2019 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Pläne zur finanziellen Unterstützung notleidender Kommunen auch über das Jahr 2018 hinaus verdeutlichen, dass die Jamaika-Koalition ihrer Finanzverantwortung gegenüber den Kommunen gerecht wird. Das wurde bereits mit dem im Januar vereinbarten millionenschweren Entlastungspaket deutlich. Nun stellen wir klar, dass wir auch von 2019 bis 2023 insgesamt 90 Millionen Euro pro Jahr an Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen zur Verfügung stellen wollen.
Es ist ein besonders erfreuliches Signal, dass das Land weiterhin einen Eigenanteil von 15 Millionen Euro pro Jahr aufbringt und damit die schleswig-holsteinischen Kommunalfinanzen insgesamt stärkt. In den letzten Jahren sind bereits sichtbare Fortschritte erzielt worden, weshalb nun der Empfängerkreis von Konsolidierungshilfen um drei Viertel reduziert werden kann. Für die betroffenen Städte und Kreise bedeutet dies zugleich die Zurückgewinnung finanzieller Autonomie, nachdem diese jahrelang unter Kuratel des Landes gestanden haben.
Andererseits können die ehemaligen Konsolidierungskommunen bei Bedarf auch künftig finanzielle Hilfen in Form von Fehlbetragszuweisungen erhalten. Wichtig ist nun, dass insbesondere die hochverschuldeten Städte Kiel, Lübeck und Flensburg an einem strikten Konsolidierungskurs festhalten, damit diese in wenigen Jahren nicht mehr auf Sonderhilfen des Landes und der Gesamtheit der Kommunen angewiesen sind. Die stabile Konjunktur und hohe Steuereinnahmen geben ihnen den dafür notwendigen Rückenwind.“