Zur heute im Finanzausschuss beschlossenen mündlichen Anhörung zum geplanten Paritätsgesetz von CDU und Grünen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„CDU und Grüne wollen ein Paritätsgesetz im Eilverfahren auf den Weg bringen, obwohl die schriftliche Anhörung massive verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen hat. Mal wieder scheint die Verfassung nur eine untergeordnete Rolle bei einem Gesetzesvorhaben der Koalition zu spielen. Schon der Ukraine-Notkredit und die Grundsteuerreform stehen auf wackeligen Beinen.
Wir haben heute im Finanzausschuss eine mündliche Anhörung zum Paritätsgesetz beantragt, der zwar zugestimmt wurde, allerdings statt der üblichen Fristen einzuhalten soll nun ein Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen werden. Die Benennung von Experten kann nur noch heute erfolgen, weil die Anhörung noch vor dem Mai-Plenum durchgeführt werden soll. Ein sauberes parlamentarische Verfahren sieht anders aus. Das geplante Paritätsgesetz von Schwarz-Grün erschwert die Bestenauslese bei Bestellungen von Geschäftsführern, Aufsichts- und Verwaltungsräten bei öffentlichen Unternehmen und Sparkassen. Wir fordern, dass Leitungsfunktionen weiterhin unabhängig vom Geschlecht und von der Person mit der besten Qualifikation besetzt werden.
Wir wundern uns immer mehr, wie wenig das Interesse von Schwarz-Grün an rechtlich einwandfreien Gesetzen ist. Stattdessen bringt man lieber bedenklichen Murks auf den Weg und läuft sehenden Auges mal wieder in eine Klagewelle. Sollte das Paritätsgesetz in dieser Form beschlossen werden, werden wir auch dieses vom Wissenschaftlichen Dienst überprüfen lassen.“