Annabell Krämer: Land muss mehr Mittel für Katzenkastration bereitstellen

Annabell Krämer

Zur frühzeitig abgebrochenen Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

In Schleswig-Holstein wurden in den letzten beiden Jahren 2.245 streunende Katzen erschossen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 21 des Landesjagdgesetzes, welches es gestattet, Katzen, die sich mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus aufhalten, zu erschießen. Oft wird dies auch mit dem Schutz von Wildtieren begründet. Wir fordern die Landesregierung auf, weitere Maßnahmen zu unternehmen, die die Anzahl der Katzenabschüsse reduzieren. Insbesondere herrenlose Katzen wildern außerhalb von Wohngebieten und vermehren sich stark. Deshalb ist die seit Jahren durchgeführte Landesaktion zur Katzenkastration eine wichtige Maßnahme, um das Katzenleid zu reduzieren und die Abschüsse zu minimieren.

Meine Kleine Anfrage an die Landesregierung hat ergeben, dass die diesjährige Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen bereits nach neun statt der ursprünglich geplanten 28 Tagen abgebrochen wurde, da die Mittel vollständig ausgeschöpft waren. Diese hohe Nachfrage zeigt deutlich, dass der Bedarf an Kastrationen erheblich gestiegen ist. Es darf nicht sein, dass unnötig Katzen erschossen werden, nur weil nicht genügend finanzielle Mittel des Landes zur Kastration zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Herbstaktion auskömmlich zu finanzieren, damit die Population wirkungsvoll eingegrenzt und die Notwendigkeit des Abschusses seitens der Jäger langfristig verringert werden kann. Für viele Familien ist es ein großes Unglück, dauerhaft darüber in Unwissenheit zu bleiben, was aus dem eigenen Haustier geworden ist."

Anlage:

Kleine Anfrage_Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen 2023.pdf