Im Februar 2023 hat der Landtag den Antrag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung!" einstimmig beschlossen. Zu den Antworten auf ihre Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung sagt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Der vor einem halben Jahr einstimmig beschlossene Landtagsantrag zum Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung wird von der Landesregierung in wesentlichen Teilen nicht so umgesetzt, wie es im Februar vom Parlament beschlossen wurde. Entgegen der Forderung, durch Aufklärung und Schulung das gesamte Umfeld potentiell gefährdeter oder betroffener Mädchen und Frauen zu sensibilisieren und zum Thema Genitalverstümmelung zu schulen, sieht Sozialministerin Touré, nur Handlungsbedarf bei Berufsgruppen, die im Ministerium Justiz und Gesundheit ihrer Kollegin von der Decken angesiedelt sind.
Die Ministerin hat den Bereich der Integration, den sie verantwortet, komplett außen vorgelassen. Insbesondere Berufsgruppen im Bereich der Integration sind jedoch maßgeblich dafür verantwortlich, über den Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung aufzuklären.
Insbesondere Pädagogen und soziale Beratungsstellen müssen zudem – wie vom Landtag gefordert – einbezogen werden.
Es gibt weiterhin nur eine einzige Anlaufstelle in Schleswig-Holstein, in der die fachlichen Kompetenzen für diese grausame Straftat vorhanden sind – eine Finanzierungsunterstützung seitens des Landes gibt es nicht.
Bis heute hat das Sozialministerium nicht einmal mit der Erarbeitung einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention begonnen.
Es ist unglaublich, dass ein einstimmiger Landtagsbeschluss ein halbes Jahr später nahezu keine konkreten Umsetzungsansätze durch die Landesregierung zur Folge hat. Im Gegensatz zum Parlament, scheint das Ministerium von Sozialministerin Touré wenig Handlungsbedarf im eigenen Hause zu sehen.“
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