Zu dem heute im Finanzausschuss beratenen Tagesordnungspunkt 3 „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens ,Northvolt DREI' mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites II“ erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Nun hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages in seinen mündlichen Ausführungen bestätigt, was wir als FDP-Fraktion schon lange anmerken: Der Haushalt 2023 ist ohne Nachtragshaushalt verfassungswidrig. Die in Vorjahren aufgenommenen oder bewilligten Notkreditermächtigungen verfallen - nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse - am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Somit bedarf es, so wie es der Bund und auch einige Bundesländer bereits umgesetzt haben, eines Nachtragshaushaltes, der die in 2023 verausgabten Notkreditmittel enthält.
Die Landesregierung hatte seit dem 15. November Zeit, den Landeshaushalt auf verfassungskonforme Beine zu stellen. Dass das Finanzministerium dem mit der Begründung der ,faktischen Nichtmachbarkeit' nicht nachkommen will, ist das Ergebnis der jahrelangen Verschleierungstaktik der Finanzministerin. Nun rächt sich, dass die Notkreditmittel nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, über ein Sondervermögen, sondern über diverse Nebentöpfe abgewickelt wurden. Es muss nun jedoch endlich Schluss sein mit dieser Eichhörnchen-Politik von Monika Heinold.
Es sollte im Interesse sowohl der Regierung als auch der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sein, dass der Landeshaushalt verfassungskonform ist. Wir werden daher eine Selbstbefassung des Finanzausschusses über die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils und die Verfassungskonformität des Landeshaushaltes beantragen."