Annabell Krämer zu TOP 11 "Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 11 (Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

Werte Kollegin Raudies, es ist richtig und wichtig, dass Sie diesen Antrag heute hier ins Parlament einbringen.

Dieses meine ich nicht, weil ich ihn inhaltlich teilen würde, sondern weil es richtig ist, dass wir als Opposition darauf achten, dass die Regierung Plenarbeschlüsse auch umsetzt und diese nicht ignoriert. Denn dieses ist eine Missachtung des Parlaments.

Den Inhalt des Antrages, der Bekräftigung der Forderungen aus dem letzten Jahr, teilen wir Freie Demokraten nicht.

Ich vermute, dass sich mittlerweile auch die Kollegen der CDU bewusst sind, dass sie vor knapp einem Jahr einen Antrag zugestimmt haben, der in Teilen an den Grundpfeilern unserer sozialen Marktwirtschaft rüttelt.

Freie Preisbildung, Privatbesitz an den Produktionsmitteln sowie die Vertragsfreiheit werden massiv eingeschränkt.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, warum der Antrag noch nicht den Weg in den Bundesrat geschafft hat.

Könnte es daran liegen, dass diese massiven Eingriffe in die Finanzwirtschaft für Kopfschütteln sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Unionskollegen in anderen Bundesländern führen?

Die von mir bereits mehrfach aufgeführten Gegenargumente in Kurzfassung:

Der Dispositionskredit ist eine mit hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbundene Kreditlinie, die der Verbraucher flexibel nutzen kann.

Der Kunde ist nicht an regelmäßige Tilgungsleistungen gebunden.

Die zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.

Was sind die Konsequenzen? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für die sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Diese Mittel werden der Wirtschaft als Produktionskapital entzogen. Das heißt, Unternehmen bekommen weniger Mittel für wichtige Investitionen.

Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander.

Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens.

Die Höhe des Dispozinses ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Er muss im Gegensatz zum Ratenkredit nicht die individuelle, sondern die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden.

Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten.

Dieses ist ein vernünftiger Ordnungsrahmen, in dem sich die Finanzinstitute bewegen müssen, und schützt die Konsumenten.

Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht.

Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt.

Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen.

Wir wollen keine erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle. Je günstiger ein Kredit durch staatliche Reglementierung wird, desto teurer wird er am Ende.

Der Dispositionskredit ist lediglich dazu da, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken – er ist nicht gedacht für die dauerhafte Inanspruchnahme.

Die gesetzliche Begrenzung von Gebühren an Geldautomaten lehnen wir ebenfalls ab. Geldautomaten sind immer weniger verfügbar, da sie oft beschädigt, gesprengt und für Kreditinstitute schon jetzt nicht kostendeckend zu führen sind. Eine kostenlose Bargeldabhebung ist mittlerweile fast flächendeckend im Einzelhandel als Kooperationspartner der Kreditinstitute möglich.

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort