In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) erklärt die haushaltspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete,
diese Vorlage ist in die Kategorie einzuordnen: ,Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht'.
Lassen sie mich vorab sagen: Selbstverständlich stehen wir Freie Demokraten für Gleichberechtigung und gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Art der Diskriminierung. Wir bekennen uns klar zu unseren Grundrechten.
Es sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir mit Steuergeldern keine Institutionen oder Personen unterstützen, die sich offen gegen die Werte unserer Verfassung stellen. Doch so wie die Fraktionen von Schwarz-Grün es hier formulieren, stellen sich für uns rechtliche und tatsächliche Bedenken. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen folgende Voraussetzungen für Zuwendungen eingeführt werden:
- Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft
- Gegenstellen gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung
Damit stützen die regierungstragenden Fraktionen ihre Zuwendungen jedoch auf unbestimmte Rechtsbegriffe, die auslegungsbedürftig sind. Im Bereich der Leistungsverwaltung können wir als Parlament frei entscheiden, ob wir Zuwendungen gewähren. Nicht ganz so frei sind wir jedoch in der Entscheidung, nach welchen Kriterien wir sie verteilen. Insofern erscheint es wenig hilfreich, mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu jonglieren.
Damit würden wir einen Rahmen schaffen, den der Einzelne nicht auf Anhieb durchdringt, der juristisch angreifbar ist und für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Das kann nicht in unser aller Interesse sein.
Darüber hinaus soll die Gewährung von Zuwendungen unter die Voraussetzung gestellt werden können, dass eine Erklärung über diese Haltung abzugeben wäre. Damit will Schwarz-Grün ein Bekenntnis einfordern, das viele Zuwendungsempfänger vermutlich einfach als notwendige Formalität unterschreiben, ohne sich weitergehend darum zu kümmern.
Ob ein Bekenntnis wahrheitsgemäß abgegeben wurde, kann die Verwaltung mit vertretbarem Aufwand kaum überprüfen. Daher wird die Bekenntnispflichten auch für die langfristige Bekämpfung der gesellschaftlichen tiefen Verwurzelung von Rassismus und Antisemitismus wenig zielführend sein.
Darüber hinaus stellt eine Bekenntnispflicht grundsätzlich einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar – insbesondere in die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu haben oder seine Meinung nicht äußern zu müssen. Es ist also diskussionswürdig, ob eine Verpflichtung, wie sie von Schwarz-Grün formuliert wird, überhaupt zulässig ist.
In Berlin hat man die Antidiskriminierungsklausel aufgrund juristischer Bedenken wieder ausgesetzt. In Schleswig-Holstein will man diese verbunden mit einer Gesinnungsabfrage erstmals einführen – man mag sich wundern.
Es sind unsere Grundrechte, die den Staat binden. Diese Bindung hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Verwendung öffentlicher Gelder. Weder darf der Staat selbst antisemitisch oder diskriminierend handeln – noch darf er durch seine Leistungen gezielt Antisemitismus oder Diskriminierung fördern.
In einer engen Abwägung unterschiedlicher Interessen ist es nur konsequent, die Förderungen – wie auch die Parteienfinanzierung – an die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu knüpfen. Diese Änderung haben wir mit unserem Änderungsantrag vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind wir uns einig. Wir wollen Gleichberechtigung und stehen gemeinsam gegen Diskriminierung und Antisemitismus. Über die Ausgestaltung hingegen werden wir im Ausschuss weiter diskutieren müssen."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.