In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Im Berufsleben sind nicht nur viele Beschäftigte einem erhöhten Infektionsrisiko mit dem Coronavirus ausgesetzt. Denken wir nur an die Verkäuferin im Supermarkt oder an den Busfahrer, der allmorgendlich seine Runden fährt. Nein, auch ein Teil unserer Beamtinnen und Beamten kann im Dienst nicht jederzeit den Kontakt mit fremden Menschen meiden. Das liegt in der Natur der Sache. So können Polizeikräfte im Einsatz natürlich nicht immer die geltenden Abstandsregelungen einhalten, sei es, wenn sie Leben retten oder Menschen in Gewahrsam nehmen müssen. Trotz Maske bleibt bei körperlicher Nähe bekanntermaßen ein Restrisiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.
Auch wenn eine Infektion im erwerbsfähigen Alter meist schnell überwunden sein mag und oft sogar symptomfrei verläuft, wissen wir alle, dass es in manchen Fällen eben doch zu schwereren und länger anhaltenden Krankheitsverläufen kommen kann. Mit dem neuen Erlass des Finanzministeriums haben es an Covid-19 erkrankte Beamtinnen und Beamte nun leichter, Dienstunfallfürsorge in Anspruch zu nehmen. Denn der dafür erforderliche Nachweis, dass eine Infektion auch tatsächlich im Dienst und nicht in der Freizeit stattgefunden hat, war bisher kaum zu erbringen. Das ändert sich nun mit klarstellenden Kriterien, wann eine Infektion während des Dienstes anzunehmen ist. Dies kann insbesondere dann schon der Fall sein, wenn im Dienst ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person bestanden hat, oder wenn im unmittelbaren Dienstumfeld des Beamten vermehrt Corona-Fälle aufgetreten sind. Diese im Erlass formulierten Kriterien orientieren sich an den bestehenden Regelungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ich halte es deshalb für ein Gebot der Fairness, den Unfallschutz unserer Beamten in puncto Corona an das Niveau der Tarifbeschäftigten anzugleichen. Für die Beamten und insbesondere für unsere unermüdlichen Polizeikräfte bedeutet dieser erleichterte Zugang zur Heilfürsorge mehr Verlässlichkeit in einem pandemiebedingt zusätzlich herausfordernden Arbeitsumfeld.
Durch die verpflichtende Einzelfallabwägung bleiben zugleich die Interessen der Steuerzahler, die die Heilfürsorge letztlich finanzieren, hinreichend gewahrt. Insofern bin ich froh, dass die Landesregierung hier so pragmatisch und lösungsorientiert reagiert hat und damit eine wichtige Forderung unserer Polizistinnen und Polizisten erfüllen konnte. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD ist insofern obsolet.“
Es gilt das gesprochene Wort!