In ihrer Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer
"Sie alle wissen: Wir Freie Demokraten setzen uns für die grundlegende Abschaffung der Hundesteuer ein. Wir wissen, dass dieser Wunsch hier von den politischen Mitbewerbern nicht geteilt wird. Deshalb möchte ich nur kurz auf unsere Argumente eingehen. Der Hund ist das einzige Tier, das in Schleswig-Holstein besteuert wird. Die Erhebung einer Pferdesteuer haben wir zum Beispiel per Gesetz ausgeschlossen. Vergessen Sie bitte nicht: Steuern sind nicht zweckgebunden, sondern dienen der Deckung der gesamten Aufwendungen eines Haushaltes. Hinterlassene Hundehaufen sind eine Ordnungswidrigkeit, die es zu ahnden gilt. Meines Erachtens konsequenter und härter, als es bisher überwiegend der Fall ist. Dies ist aber von der Hundesteuer getrennt zu betrachten.
Die Hundesteuer wurde in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer eingeführt. Der Hund ist gerade für ältere und alleinstehende Menschen ein treuer Begleiter und trägt oftmals zur sozialen Teilhabe bei. In diesem Zusammenhang von einem Luxusgut zu sprechen, ist nun wirklich überholt. Heute werben wir Freie Demokraten dafür, zumindest die Hundesteuer für den ersten Hund in einem Haushalt zu erlassen, der aus einem Tierheim vermittelt wurde. Ebenso für brauchbare Jagdhunde, die einen großen Beitrag für unser Gemeinwohl und den Naturschutz leisten.
Der Verzicht auf die Steuer und die einhergehende Änderung des Kommunalabgabegesetzes ist ein Gewinn für alle Seiten. Obwohl wir in der letzten Legislaturperiode die Fundtierrichtlinie dahingehend geändert haben, dass die Kommunen gegenüber den Tierheimen für sechs Monate für Fundtiere versorgungspflichtig sind, haben wir damit noch lange nicht alle Nöte unserer Tierheime beseitigt. Unsere Tierheime platzen aus allen Nähten! Corona hat diesbezüglich wie ein Brennglas gewirkt. Unüberlegt wurden Tiere – insbesondere Hunde – angeschafft. Als der reguläre Alltag zurückkam, war für das Haustier plötzlich keine Zeit mehr.Jetzt steigen zusätzlich auch die Behandlungskosten erheblich. Dies wird von einigen Halterinnen und Haltern nicht mehr zu stemmen sein und die Tierheime weiter belasten.
Sofern vermittelte Hunde steuerbefreit werden, reduzieren sich die monatlichen Kosten für den Hundehalter. Für viele wäre es eine nicht unerhebliche finanzielle Erleichterung, wenn die Steuer entfiele. Die Vermittlung von Tieren fiele leichter. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor würde entfallen und es ist davon auszugehen, dass sich die Dauer der Vermittlung in den Tierheimen in nicht unerheblichem Maße reduziert. Unsere Tierheime würden somit erheblich entlastet werden. Jeder Tag, den ein Hund früher ein Zuhause findet, entlastet unsere ehrenamtlichen Helfer.
Wie sieht es nun bei der dritten betroffenen Seite aus – unseren Kommunen? Immerhin sind sie die Nutznießer der Hundesteuer. Mit der Novellierung der Fundtierrichtlinie wurde manifestiert, dass eine Kommune das Eigentum an seinem Fundtier nicht aufgeben und die Fürsorgepflicht nicht einfach an das Tierheim übertragen kann. Grundsätzlich ist die Kommune bis zur Vermittlung des Fundtieres an einen neuen Eigentümer versorgungspflichtig. An einem runden Tisch haben sich die Tierheime und kommunalen Spitzenverbände auf eine Versorgung seitens der Kommunen von 180 Tagen geeinigt. Es gibt somit zwei Vorteile, die Kommunen aus dem Verzicht der Hundesteuer bei Tierheimvermittlung haben. Auf der einen Seite reduzieren sie die Unterbringungskosten für die Tierheime. Auf der anderen Seite verhindern wir, dass unsere Kommunen durch überfüllte Tierheime auf ein immenses Problem zusteuern. Der Zeitpunkt naht, an dem sie keine Fundtiere mehr werden aufnehmen können. Was wäre die Konsequenz? Unsere Kommunen kommen in die Selbstversorgungspflicht und können sich nicht mehr auf die Arbeit der ehrenamtlichen Tierheime berufen. Die erforderliche Infrastruktur hierfür ist jedoch vor Ort nicht gegeben. Das bedeutet, dass hier ein großes und zudem administratives Risiko besteht. Somit haben auch die Kommunen ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Fundtiere so früh wie möglich vermittelt werden.
Liebe Kollegen der CDU, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Entscheidung einbeziehen würden. Gleiches gilt für die brauchbaren Jagdhunde. Diese Tiere werden unter erheblichem finanziellen Aufwand ausgebildet. Diese Hunde helfen beim Wildunfall, dienen dem Naturschutz und der Seuchenprävention. Einige Kommunen in Schleswig-Holstein haben diesen Beitrag zum Allgemeinwohl mittlerweile anerkannt und verzichten auf die Hundesteuer. Auch hier ist das Ehrenamt aktiv. Hören wir endlich damit auf, die Lasten auf den Schultern unserer Ehrenamtler weiter zu erhöhen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort