In ihrer Rede zu TOP 12+43 (Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank und Beteiligungsbericht 2018) er- klärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
,,Der vorliegende Beteiligungsbericht zeigt transparent die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der wesentlichen Landesbeteiligungen auf und bietet uns ein gutes Instrument zur Beteiligungskontrolle. Ferner zeigt er anschau- lich die bestehenden Schattenhaushalte, die nicht in unserem jährlichen Haushalt abgebildet sind.
Von den aktuell 35 Unternehmensbeteiligungen hält das Land bei sechs Gesellschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts sämtliche Anteile. Bei weiteren fünf Gesellschaften übersteigt der Anteil des Landes am gezeichneten Kapital die Millionengrenze. Bei den zehn Anstalten des öffentlichen Rechts haftet das Land aufgrund der bestehenden Gewährträgerhaftung grundsätzlich unbegrenzt. Auf der einen Seite hält das Land Schleswig- Holstein 1,6 Milliarden Euro anteiliges Eigenkapital an den Beteiligungen.
Auf der anderen Seite bestehen jedoch auch Gewährträgerhaftungen des Landes in Milliardenhöhe für die Anstalten des öffentlichen Rechts. § 65 der Landeshaushaltsordnung beschreibt restriktive Voraussetzungen, unter denen sich das Land an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen darf. Dies ist unter anderem nur dann der Fall, wenn ein bestehendes wichtiges Interesse des Landes ,nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise` verfolgt werden kann. Diese Regelung soll nicht nur die Steuerzahler vor unnötigen Verlustrisiken bewahren, sondern schützt auch unsere subsidiäre und marktwirtschaftliche Ordnung. Der jährlich vorzulegende Beteiligungsbericht dient im Wesentlichen der Erfolgskontrolle. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Landesbeteiligung gilt es somit nicht nur beim Eingehen einer solchen, sondern stetig zu überprüfen. Landesbeteiligungen sind permanent auf den Prüfstand zu stellen. Wie im Bericht richtig konstatiert wird, soll der Staat als Unternehmer die Ausnahme sein. Es bleibt unsere Aufgabe, jede Beteiligung auf Zielerfüllung, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu untersuchen und uns wie im Koalitionsvertrag vereinbart sofern möglich von Beteiligungen zu trennen, die die gesetzten Ziele nicht erfüllen.
Dass der Staat grundsätzlich nicht der bessere Unternehmer ist, mussten die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins leidvoll erfahren. Der Ausflug in die globale Finanzwelt belastet noch Generationen. Der finale Gesamtschaden wird erst in vielen Jahren feststehen. Wären die politischen Mitbewerber im Mai 2003 der Forderung der FDP nach einer Privatisierung der HSH Nordbank gefolgt, wäre uns das aus Finanzsicht dunkelste Kapitel unserer Landesgeschichte erspart geblieben. Im Gegenteil wir hätten das Kapitel Landesbank mit Gewinn beendet!
Wir waren schon immer ordnungspolitisch überzeugt, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Die hohen Beratungskosten im Rahmen der Stützung und des Verkaufs der HSH sind Folgen dieser in 2003 und Folgejahren getroffenen Fehlentscheidungen. So traurig es ist, die auf Schleswig-Holstein entfallenden Beraterkosten von über 150 Millionen Euro waren erforderlich, um den Schaden für das Land zu begrenzen. Sie sind Folge der Entscheidung der EU-Kommission aus dem Herbst 2015, dass die HSH bis Ende Februar 2018 abgewickelt oder veräußert werden muss. Wir sind uns alle einig, dass die nunmehr erfolgte Privatisierung den Vermögensverlust für das Land begrenzen konnte. Auch die Beraterkosten ändern nichts an diesem Urteil angesichts der noch viel höheren Verluste, die gedroht haben oder noch immer drohen. Im Geschäftsfeld der Rechts- und Privatisierungsberater sowie Wirtschaftsberater und Notare für Großbanken herrscht übrigens auch nicht gerade ruinöser Wettbewerb, der sich auf die Tagessätze auswirken würde! Auch dieser Umstand führt uns noch einmal deutlich die Komplexität des Geschäftsfelds vor Augen. Hochspezialisierte Branchenexperten waren erforderlich, um das Kapitel HSH Nordbank für das Land annähernd zu schließen und den Maximalschaden zu verhindern.
Der vorliegende Beteiligungsbericht macht in diesem Kontext jedoch auch noch einmal deutlich, dass wir die hsh portfoliomanagement AöR weiterhin kritisch begleiten und gegebenenfalls hinterfragen müssen. Diese AöR hat von der HSH ein Kreditportfolio mit einem Nominalwert von ursprünglich 5 Mrd. EUR für die Summe von 2,4 Mrd. EUR übernommen. Sie hat die Aufgabe, dieses Portfolio vermögensschonend in einem absehbaren Zeithorizont abzuwickeln. Auch hier entstehen jährlich Millionenkosten für externe Unterstützung. Deshalb gilt es fortlaufend zu überprüfen, ob die Anstalt wirklich in der Lage ist, durch Verwertungserfolge die altersbedingten Wertverluste der Schiffe und die laufenden Anstaltskosten mindestens aufzuwiegen.
Schließlich muss sich auch diese Gesellschaft jederzeit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stellen."
Es gilt das gesprochene Wort.