Annabell Krämer zu TOP 16 "Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 16 (Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

"Mit der Änderung des Sparkassengesetzes hat man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane von der Bestenauslese verabschiedet. Zukünftig muss bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung darf zukünftig kein Entscheidungskriterium mehr sein, sofern diese einer paritätischen Besetzung entgegensteht. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen.

Gegen eine Zielvorgabe der paritätischen Besetzung ist nichts einzuwenden – nicht hinzunehmen ist jedoch, dass Geschlecht zukünftig zwingend Qualifikation schlägt. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat den SSW nicht davon abgehalten, nun eine Bundesratsinitiative zu fordern, die eine paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane nicht mehr nur im öffentlich-rechtlichen Bereich in Schleswig-Holstein zur Folge hat, sondern diese auf sämtliche Sparkassen, Volksbanken und alle anderen privatrechtlichen Kreditinstitute ausweitet. Es soll der nun aufgrund der beschlossenen Parität entstehende Wettbewerbsnachteil für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unseres Landes verhindert werden.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn ein neues Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen führt, dann korrigiere ich dieses Gesetz schleunigst und oktroyiere den Murks nicht anderen auf, damit meine eigenen Unternehmen keinen Nachteil haben. Sofern allerdings aus einer zwingenden paritätischen Besetzung von Aufsichtsorganen – ohne Qualifikation als Abweichungstatbestand – ein Wettbewerbsvorteil gesehen wird, begründet dieses immer noch keinen Eingriff in die Unternehmertätigkeit einer einzelnen Branche.

Das Kreditwesengesetz regelt verbindlich die Besetzung, Aufgaben und Organisation von Aufsichtsräten unabhängig von der bestehenden Rechtsform. Zwingend erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrolle der Geschäftsführung qualifizieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert diese Voraussetzungen.

Zusätzlich definiert die EU unmittelbar geltende aufsichtsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, die in nationales Recht transferiert werden. Für die Regelung einer Geschlechterquote ist nicht das Kreditwesengesetz zuständig, sondern das Führungspositionen-Gesetz, das branchenübergreifend regelt.

Das 'erste Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I)', das seit 2015 gilt, hat dazu geführt, dass Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, mindestens mit einem Frauenanteil von 30 Prozent besetzt werden müssen. In fast allen großen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche wird diese Vorgabe freiwillig übertroffen. Die Münchener Rück und Allianz haben über 40 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat und auch die Commerzbank und Deutsche Bank haben einen höheren Frauenanteil als gefordert. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams erfolgreicher sind. Ein weiterer Regelungsbedarf seitens des Staates besteht nicht."

 

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Es gilt das gesprochene Wort