Annabell Krämer zu TOP 17 "Vertrauliche Spurensicherung finanziell absichern"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 17 (Gewalt konsequent ahnden – Vertrauliche Spurensicherung finanziell absichern) erklärt die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Vor elf Jahren wurde das erste Mal über anonyme Spurensicherung in einer schleswig-holsteinischen Plenardebatte gesprochen. Am 21. März 2013 wurde das erste Mal ein Antrag zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Gewaltopfern, insbesondere sexualisierter Gewalt, gestellt. Mittlerweile hat sich viel getan.

Seit dem 01. März 2020 ermöglichen §27 und 132k aus dem Fünften Sozialgesetzbuch die Finanzierung einer vertraulichen Spurensicherung nach erlebter Gewalt einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Das Bundesgesetz muss jedoch auf Länderebene umgesetzt werden, der Stand dazu ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bundesländer müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die vertrauliche Spurensicherung flächendeckend möglich ist und dafür ausreichend niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden. Problematisch dabei ist, dass das Gesetz nicht die Finanzierungslücken schließt, welche die medizinische Versorgung betreffen, und hier auch keine neuen Angebote schafft. Problematisch ist auch weiterhin, dass einige wichtige Leistungen laut Gesetz nicht übernommen werden.

Für uns ist klar: Menschen vor Gewalt oder gar sexualisierter Gewalt zu schützen hat oberste Priorität und deswegen stellen wir heute diesen gemeinsamen Antrag. Häusliche Gewalt, bei der die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, muss verhindert werden. Wir Freie Demokraten unterstützen jede Maßnahme, die dazu beiträgt, vor allem Frauen in solch schweren Situationen unter die Arme zu greifen. Und dazu zählt auch die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene! Betroffene Personen müssen in kürzester Zeit eine Klinik, niedergelassene Praxis, rechtsmedizinische Untersuchungsstelle oder Fachberatungsstelle erreichen können! Nicht nur Kliniken, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen die vertrauliche Spurensicherung anbieten, sodass ein dezentrales Angebot für alle Betroffenen besteht.

Als Beispiel für die Implementierung einer vertraulichen Spurensicherung möchte ich Ihnen Niedersachsen nennen. Niedersachen hat es uns bereits vorgemacht und einen Meilenstein gegen häusliche Gewalt gesetzt. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das eine entsprechende Regelung zur Finanzierung durch die Krankenkassen getroffen hat. Dieses ist bundesweit überfällig, denn die Zahlen sind deprimierend: Das Bundeskriminalamt zählte im Jahr 2022 rund 240.000 Opfer häuslicher Gewalt im gesamten Bundesgebiet. 157.000 Menschen davon wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Zu rund 80 Prozent waren Frauen die Betroffenen, zu 20 Prozent waren es Männer. Die Dunkelziffer ist jedoch weitaus größer. Scham, Angst und Bedrohungen hindern die Opfer oft daran, zügig zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Wenn die Betroffenen dann doch den Mut fassen, sind die Gewalttaten oft nicht mehr nachweisbar – es fehlen Spuren und Befunde für den Beweis der Tat.

'ProBeweis' ist ein vom Land Niedersachsen finanziertes Netzwerk für vertrauliche verfahrensunabhängige Spurensicherung. Das soll sich dort nun ändern: Die bisherige Landesförderung von 100.000 Euro im Jahr wird auf 410.000 Euro durch mit Krankenkassen geschlossene Verträge aufgestockt. So können auch nicht versicherte oder privat versicherte Opfer an dem Programm teilnehmen. In Niedersachsen läuft dies wie folgt ab: Speziell in der gerichtsfesten Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung fortgebildete Ärztinnen und Ärzte nehmen die Untersuchungen in einer der Partnerkliniken vor. Die Untersuchung folgt einem standardisierten Leistungskatalog.

Nehmen wir uns doch einfach ein Beispiel an unserem Nachbarbundesland Niedersachsen! Selbstbestimmtes Leben muss geschützt werden! Wir fordern die Landesregierung auf, sich entschlossen gegen jede Form sexualisierter Gewalt, aber auch sonstige Gewalt zu stellen. Wenn der Rechtsstaat nicht in jedem Fall verhindern konnte, dass seinen Bürgern, insbesondere den Frauen, Gewalt widerfährt, ist es seine Pflicht, das Risiko einer Wiederholung auf das Mindeste zu reduzieren. Dafür möchten wir den Schutz vor Gewalt und die Aufklärung von Gewalt vorantreiben. Die finanzielle Absicherung vertraulicher Spurensicherung ist überfällig."

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.