In ihrer Rede zu TOP 19 (Gemeinsame Beratung a) Sofortprogramm: Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen b) Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Erneut reden wir über das Thema Schwimmunterricht. Nachdem die grüne GroKo zunächst eine Beratung im Fachausschuss abgelehnt hat, hat nun doch eine umfangreiche Anhörung stattgefunden, die unsere Forderungen umfänglich bestätigt hat und dem Bildungsministerium zum Status Quo des Schwimmunterrichts in Schulen ein 'sechs setzen' ins Stammbuch geschrieben hat.
Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben keine ausreichende Schwimmfähigkeit. Was möchte die Koalition nun unternehmen, um diesen desolaten Zustand zu ändern? Sie bittet die Landesregierung, sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit die Möglichkeit erhält, schwimmen zu lernen. Sie bittet darum, die Weiterqualifizierungsbemühungen von Lehrkräften und den Dialogprozess mit allen am Schwimmunterricht beteiligten Organisationen und Verbänden fortzusetzen, um auf dieser Grundlage bestehende Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln.
Liebe Koalitionsfraktionen, das kann doch nicht ihr Ernst sein, dass Sie den jetzigen Zustand lediglich manifestieren wollen und das Ministerium für den erreichten Status Quo abfeiern? Sie haben es immer noch nicht begriffen oder wollen es nicht verstehen. Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind 'schwimmfähig' zu bekommen. Die Bedarfe sine riesig und bei privaten Schwimmkursen gibt es lange Wartelisten. Die Schulen sind hier ein zentraler Akteur. Aber anstatt, dass sich die Landesregierung klar dazu bekennt und entsprechend handelt, ruft sie den Eltern zu, dass die Schulen am Ende dafür nicht zuständig sind und verlagert das Problem an externe Organisationen! Ehrenamt und kommerzielle Anbieter werden es schon richten. Die Schulen sind der erste Ansprechpartner. Auch wenn Sie es anscheinend nicht akzeptieren wollen, das Erlernen der Schwimmfähigkeit ist Bestandteil der Fachanforderungen des Sportunterrichts. Und diese Fachanforderungen setzt das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein nicht im erforderlichen Maße um!
Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, als sichere Schwimmer von den Schulen gehen – dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Erteilung des Schwimmunterrichtes endlich verlässlich zu überprüfen. Die erforderlichen Maßnahmen hierfür haben wir Ihnen aufgezeigt.
Ich erinnere die Landesregierung erneut daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Sofern Schwimmstätten nicht in vertretbarer Umgebung erreichbar sind, sollte Blockunterricht im Rahmen von Projektwochen oder Klassenreisen gegeben werden. Eine Kostenerstattung der Reisekosten sollte anteilig oder umfänglich vom Land erfolgen. Insofern ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig.
Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden. Zusätzlich dazu sollte es eine Fort- und Weiterbildungsoffensive geben, die es weiteren Lehrkräften vor Ort ermöglicht, sich zu einer qualifizierten Schwimmlehrkraft ausbilden zu lassen. Wir werden die Landesregierung an ihren kommenden Taten messen und werden das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort