Annabell Krämer zu TOP 20 „Sonderzahlungen statt Weihnachtsgeld“

Abgeordnete Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 20 (Sonderzahlungen statt Weihnachtsgeld – Angebot der Beschäftigten annehmen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„In Schleswig-Holstein erhalten aktive Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A10 eine jährliche Sonderzahlung von 660 Euro zuzüglich 400 Euro je Kind. Ein Beamter mit zwei Kindern innerhalb dieser Besoldungsstufen erhält somit 1.460 Euro Weihnachtsgeld.

Der nun vom SSW aufgegriffene Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes bedeutet eine Kürzung des Weihnachtsgeldes in diesen Tarifgruppen um über 30 Prozent - bei Familien mit drei Kindern schon um über 46 Prozent. Der Vorschlag würde zudem in der Endstufe 48 Millionen Euro kosten und wäre wahrscheinlich nur mit Stellenstreichungen finanzierbar. Mindestens 800 Lehrer-, Polizei- oder Justizstellen würden dem Rotstift zum Opfer fallen. Dies kann niemand allen Ernstes wollen. Selbst wenn die Sonderzahlung die zusätzlich geplanten strukturellen Tariferhöhungen von insgesamt einem Prozent bis 2024 ersetzen würde, wäre die Landeskasse bis 2024 mit kumuliert mindestens 112,5 Millionen Euro zusätzlich belastet. Ein Betrag, der in der jetzigen Haushaltssituation nicht darstellbar wäre. Würde das nun geforderte Sonderzahlungsmodell die von uns geplanten zusätzlichen strukturellen Erhöhungen ersetzen, wäre spätestens 2024 sogar auch der überwiegende Anteil der Beamten ohne Kinder bis zur Besoldungsstufe 10 finanziell schlechter gestellt als bei der jetzt geplanten Regelung. Sprechen wir somit einmal Tacheles – der vorliegende Antrag würde faktisch für alle Beamten bis einschließlich Besoldungsstufe 10 Einbußen bedeuten! Ich kann mir somit kaum vorstellen, dass der vorliegende Vorschlag von allen Vertretern der Beamten befürwortet wird.

Ja, Schleswig-Holstein muss wettbewerbsfähig bleiben beim Werben um die besten Arbeitskräfte. Aus diesem Grund haben wir uns bewusst dafür entschieden, aufwachsend bis 2024 die Bezüge strukturell um ein zusätzliches Prozent zu erhöhen. Dieser Teil unserer Besoldungsstrukturreform wird in der Endstufe rund 35 Millionen Euro kosten. Strukturelle Erhöhungen sind verlässlich und können nicht wieder je nach Haushaltslage ein-kassiert werden. Sie geben im Gegensatz zu einer Sonderzahlung finanzielle Sicherheit. Mit Recht hat der Beamtenbund kritisiert, dass viele Beamte noch unter Defiziten in der Büro- und Technikausstattung sowie unter unflexiblen Arbeitszeiten leiden. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen und mit Nachdruck an Lösungen arbeiten.

Unsere Beamten wünschen sich an erster Stelle eine moderne Verwaltung mit einem attraktiven Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weniger Überstunden und eine Entlastung von Aufgaben, die ebenso gut privatwirtschaftlich zu erbringen sind. Zudem wünschen sie sich ein Besoldungssystem mit marktgerechten Einstiegsgehältern und positiven monetären Anreizen. Das haben wir verstanden! Wo es brennt, schaffen wir sofortige Abhilfe. Wir haben die Erschwerniszulage erhöht und Laufbahngruppen angepasst. Die Besoldungsgruppen A2 bis A4 gehören bald der Vergangenheit an. Die Besoldungsstufe für Grundschullehrer erhöhen wir sukzessive auf A13, die Schulleitungen werden gestärkt. Ferner passen wir die Zuschläge bei begrenzter Dienstfähigkeit an. Um den öffentlichen Dienst für alle Nachwuchskräfte attraktiver zu machen, werden die Einstiegsgeh-älter sämtlicher Besoldungsgruppen ab 2021 angehoben. Hierfür nehmen wir pro Jahr weitere zwölf Millionen Euro in die Hand.

Aktuell diskutieren wir zudem im Finanzausschuss, ob wir eine pauschale Beihilfe einführen wollen. Die hiermit verbundene Einführung einer echten Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamte würde Schleswig-Holstein als Arbeitgeber attraktiver machen und den bestehenden Wettbewerbsnachteil gegenüber unserem Nachbarland Hamburg, das die pauschale Beihilfe bereits eingeführt hat, ausgleichen. Wir Freie Demokraten in Schleswig-Holstein stehen hinter dem Wettbewerb und befürworten insofern diese Wahlfreiheit für Beamte. Steigenden Kosten in der Anfangszeit stehen zudem nicht unerhebliche Einsparungen für den Landeshaushalt bei Betrachtung der Kosten über die gesamte Versicherungslaufzeit gegenüber. Dieses Argument ist für mich als finanzpolitische Sprecherin zugegebenermaßen nicht ganz unwesentlich.

Hier jedoch möchte ich erneut eine deutliche Ansage in Richtung Opposition machen: Eine Einführung der pauschalen Beihilfe bedeutet für uns nicht den Einstieg in eine Einheitsversicherung, wie es sich vielleicht die SPD wünscht. Die private Krankenversicherung ist für uns Freie Demokraten ein unverzichtbarer Innovationsmotor im Gesundheitswesen. Dieser subventioniert viele Gesundheitsleistungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Was ich jedoch fordere ist, dass sich beide Systeme dem Wettbewerb um die Versicherungsnehmer stellen müssen. Ein echtes Wahlrecht stärkt den Wettbewerb dieser zwei gleich wichtigen Säulen unseres Gesundheitssystems!

Marktgerechte Einstiegsgehälter, familienfreundliche Strukturen – auch bei der Wahl der Krankenversicherung – sowie moderne Arbeitsplätze sind die richtigen Stellschrauben, um im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte bestehen zu können. Hier können und wollen wir noch besser werden. Dieses gilt es – auch mit Unterstützung der Vertreter unserer Beamten – weiter voranzutreiben. Den Antrag des SSW lehnen wir ab.“