In ihrer Rede zu TOP 20+23 (u.a. Katzenkastration auskömmlich finanzieren) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Aus einem einzigen Katzenpaar können schon nach fünf Jahren 12.680 Nachkommen entstehen. Katzen und Kater die auf der Straße leben sind zum überwiegenden Teil krank. Laut Angabe des Tierschutzbundes sogar zu 99 Prozent. Am häufigsten leiden sie an Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten. Es ist oft ein unbemerktes, aber großes Elend, das sich auf unseren Hinterhöfen abspielt.
Um der Überpopulation und dem Leid Einhalt zu gebieten, gibt es seit 2014 die vom Land unterstützte Katzenkastrationsaktion. Diese Aktion, die jedes Jahr zweimal stattfindet, ist die einzige öffentliche Maßnahme, um die Population einzudämmen und das Tierleid zu minimieren.
Im Frühjahr musste diese Aktion aufgrund ausgeschöpfter Mittel frühzeitig beendet werden. Das darf bei der diesjährigen Herbstaktion und auch in den nächsten Jahren nicht noch einmal der Fall sein. Tierschutz ist in unserer Landesverfassung verankert und sollte nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen.
Straßenkatzen sind Nachkommen von nicht-kastrierten Hauskatzen. Damit komme ich auch zum Antrag der SPD.
Der Minister Schwarz mutmaßte im Umweltausschuss, eine landesweite Verordnung sei nicht zielführend. Die Gemeinden hätten einen besseren Überblick über die Situation. Katzen wissen aber nicht, wo welche Verordnung gilt und halten sich beim Streunen nicht an die Vorgaben von einzelnen Gemeinden.
Vermeintlich sei es viel zu aufwendig, eine Änderung einer Landesverordnung vorzunehmen. Gerade aber vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Kastrationen um ein Vielfaches höher ist als durch die Mittel für Kastrationsaktion zur Verfügung steht und die Aktion frühzeitig abgebrochen wurde, zeigt doch, dass hier eigentlich viel mehr getan werden müsste.
Jeder verantwortungsvolle Tierhalter kastriert seine Katze oder seinen Kater. Denn jede ungeplante Vermehrung von Katzen belastet am Ende die sowieso schon überlasteten Tierheime zusätzlich. Rolligkeit verursacht bei Katzen außerdem Stress, der durch eine Kastration vermieden wird.
Eine nicht gedeckte Katze beginnt etwa nach 14 Tagen wieder rollig zu werden, was einen enormen Stress für das Tier bedeutet. Wenn sich das alles immer wiederholt, führt das letztlich zur Dauerrolligkeit.
Die Folge sind vielfach Eierstockzysten. Darüber hinaus steigt das Risiko für Erkrankungen der Sexualorgane oder Gebärmutterentzündungen durch das hormonelle Ungleichgewicht. Das alles kann durch eine Kastration verhindert werden.
Für Tierhalter, die bereits jetzt eine Katze haben und sich die Kastration nicht leisten können, sollte ein Härtefallfonds Mittel bereitstellen.
Solange es weiterhin nur die Kastrationsaktion gibt, werden wir die Überpopulation nicht eindämmen können. Deswegen brauchen wir zusätzlich die Katzenschutzverordnung.
Bei der Verordnung ist mir aber noch der Zeitpunkt der Verpflichtung wichtig. In einigen bestehenden Verordnungen ist die Kastration bereits ab dem fünften Monat verpflichtend. Katzen werden aber erst ab dem sechsten bis achten Monat und Kater sogar erst ab dem achten bis zehnten Monat geschlechtsreif.
Eine Kastration sollte also zwischen dem sechsten und zehnten Monat erfolgen. Bei Katern, die zu früh kastriert werden, kann sich die Entwicklung verzögern.
Wir können bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung auch prüfen, ob diese gegebenenfalls lediglich für die europäische Kurzhaar – also die gemeine Hauskatze – gelten müsste.
Rassekatzenbesitzer lassen ihre unkastrierten Tiere selten streunen – denn, sofern es gewollt ist, dass eine Katze gedeckt wird, ist dieses in der Regel von einem ‚von und zu‘ mit Stammbaum erwünscht – und ich meine hier nicht ‚Karlchen vom Bauernhof‘.
Was wollen wir erreichen? Es geht darum, Tierleid zu verhindern und Tierheime nicht weiter durch nachlässige Tierhalter zu belasten.
Eine Katzenschutzverordnung ist aktiver Tierschutz. Sie wird von allen Seiten unterstützt – den Tierschutzverbänden, den Tierärzten, den Tierheimen und vielerorts von den Jägern.
Jäger, die jagdschutzberechtigt sind, mussten im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 2.245 streunende Katzen zur Strecke bringen. Wenn wir dieses Erfordernis gemeinsam reduzieren wollen, müssen wir die Reproduktionszahl eindämmen.
Unsere Tierheime sind vielerorts überfüllt, Katzen werden oft nicht mehr aufgenommen. Kommunen kommen in die Selbstunterbringungspflicht, denn die Unterbringung von Fundtieren ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Gemeinden und Städte, für die sie dann auch zu zahlen müssen.
Setzen wir uns somit gemeinsam aktiv für den Tierschutz ein und stimmen Sie mit uns beiden Anträgen zu.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.