In ihrer Rede zu TOP 21 (Camping in Schleswig-Holstein stärken - Kleinstcampingplätze wieder möglich machen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tourismuspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"'In der Nähe vieler Minicampings gibt es wunderschöne Orte, über die dir dein Gastgeber alles erzählen kann. Auf diese Weise entdeckst du die schönsten Orte, die oft nur die Einheimischen kennen.'
'Von deinem Zelt oder Wohnmobil aus hast du darum oft direkten Blick in die Natur. Minicampingplätze liegen meist in Wäldern, zwischen Feldern, an einem See.'
'Camping auf dem Bauernhof war für uns neu – normalerweise bevorzugen wir klassische Campingplätze. Aber dieser Urlaub war einfach anders: Keine festen Stellplätze, dafür eine gemütliche Wiese neben dem Obstgarten. Morgens wurden wir von den Hühnern geweckt, tagsüber halfen wir spontan bei der Kartoffelernte und abends saßen wir mit den Gastgebern am Lagerfeuer, während die Kinder Stockbrot backten. Ganz ehrlich: Besser geht Camping nicht – mitten in der Natur und trotzdem wie zu Hause bei Freunden. Nächstes Jahr kommen wir definitiv wieder mit dem Wohnwagen zurück!'
So schildern Camper ihre Urlaubserfahrungen – leider nicht aus Schleswig-Holstein, aber aus Österreich und Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg.
Wir Freie Demokraten wollen, dass das Landesnaturschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass diese Art von umweltbewusstem Camping-Urlaub auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder grundsätzlich genehmigungsfähig wird. Im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) war bis 2016 geregelt, dass Gemeinden die Aufstellung von 'nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen beweglichen Unterkünften' bis zu sechs Monate genehmigen können. Dieser § 37 wurde dann 2016 durch die Küstenkoalition verändert. Jetzt sind nur noch Zelte 'für Gruppen von bis zu 35 Personen' genehmigungsfähig. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es, dass dies der 'Veränderung der Lebensgewohnheiten' entspräche.
Individueller Campingurlaub auf Kleinstcampingplätzen war nicht mehr gewünscht. Man wollte nur noch Zelte, insbesondere für Schulklassen, genehmigen. Es folgte eine Frist der Duldung bestehender Kleinstcampingplätze während der Corona-Pandemie bis 2022. Innerhalb der Jamaika-Koalition hatte man sich darauf geeinigt, diese nicht rechtmäßigen Kleinstcampingplätze für die Dauer der Pandemie zu dulden, sofern keine Flächen in Schutzgebieten (Naturschutz, Küstenschutzstreifen, Biotope o.ä.) betroffen und Brandschutz, Ver- und Entsorgung sowie Erreichbarkeit für Rettungsdienste gewährleistet waren. Und genau das war der richtige Weg.
Wir geben Haushaltsmittel, damit Schulen Bauernhöfe besuchen, aber verhindern, dass Kinder im Urlaub einen landwirtschaftlichen Betrieb zu verstehen erlernen. Wir wünschen uns eine bürokratiearme Wiederbelebung der Kleinstcampingplätze, selbstverständlich unter Einhaltung gewisser Standards (Hygiene, Natur-/Lärmschutz). Müllentsorgung muss geregelt sein, Toilettenstandards sind über Ausstattung der Wohnmobile oder Bereitstellung vor Ort zu gewährleisten. Verstehen Sie mich richtig, die Einhaltung dieser minimalen Anforderungen ist festzuschreiben, die Umsetzung sollte jedoch ohne Bürokratiewahnsinn erfolgen – und schon gar nicht über Bebauungspläne.
Gehen wir mal neue Wege. Die Einhaltung der Anforderungen ist nicht durch Anträge, Dokumentation etc. zu verschriftlichen und zu genehmigen. Die Verwaltung unterstellt grundsätzlich, dass die Betreiber von Kleinstcampingplätzen alle erforderlichen Anforderungen einhalten, ohne große Dokumentations- und Nachweispflichten einhalten zu müssen. Man müsste lediglich den Kleinstcampingplatz anzeigen. Sofern jedoch der Verdacht im Raum steht, dass die Anforderungen doch nicht erfüllt werden, kann die Verwaltung jederzeit Kontrollen durchführen, allerdings wirklich nur bei begründetem Verdacht und nicht als Dauerbeschäftigung. Und sollte sich ein Verdacht bestätigen, so könnten empfindliche Bußgelder o.ä. verhängt werden.
Stärken wir den Binnentourismus – unbürokratisch, ermöglichen wir den Campern weitere Facetten unseres schönen Bundeslandes kennenzulernen."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.