In ihrer Rede zu TOP 22 (Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Unsere Tierheime sind überfüllt! Es gibt zu viele Sicherstellungs-, Abgabe- und Fundtiere und zu wenig finanzielle Mittel für unsere überwiegend ehrenamtlich geführten Tierheime. Die von uns Freien Demokraten initiierte neue Fundtierrichtlinie, die den Tierheimen zumindest für 180 Tage statt 28 Tage die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Sicherstellungstieren gewährleisten soll, wird immer noch nicht flächendeckend umgesetzt.
Ich weise gerne erneut darauf hin: Tierheime sind keine Bittsteller – sie sind Partner der Kommunen, denn die Unterbringung dieser Tiere ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Sofern die Tierheime keine Tiere mehr aufnehmen können – was vermehrt der Fall in Schleswig-Holstein ist – kommen die Kommunen in die Selbstversorgungspflicht.
Jedem, der rechnen kann sollte klar sein, dass dieses teurer wird, als die Unterbringung in ehrenamtlich geführten Heimen. Aber nicht nur dieses – auch die Landesregierung fällt den Tierheimen in den Rücken und kürzt die eh schon zu niedrigen finanziellen Mittel für den Tierschutz. Wir fordern Sie somit erstens auf, diese Kürzung zurückzunehmen.
Zweitens ist es überfällig, dass sich die Tierheime auf die verlässliche Unterstützung seitens des Landes und der Kommunen verlassen können. Aus diesem Grund erwarten wir die konsequente Überführung der Haushaltsmittel für die Unterstützung der Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich und deren Dynamisierung um jährlich 2,5 Prozent.
Es handelt sich hier um ,frisches' Geld des Landes und somit um zusätzliche Finanzausgleichsmasse. Hierbei handelt es sich zudem um die Verstetigung der Mittel und somit einen verlässlichen Beitrag zum Tierschutz. Dieses darf aber nur der Anfang sein.
Zeitnah sollte eine Einigung der Kommunen mit den Tierschutzvereinen erfolgen, um den Flickenteppich der Einzelverträge mit den Tierheimen zu beenden und auch diese Finanzbeziehung verlässlich und unbürokratisch über den kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten.
Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass unsere Ehrenamtler hinreichend Arbeit mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere leisten. Der überbordende bürokratische Aufwand durch die Verhandlungen und Verträge mit den einzelnen Kommunen gehört endlich abgeschafft.
Ich würde mich freuen, wenn wir einen runden Tisch mit den kommunalen Vertretern und Tierschutzvereinen und -heimen einrichten könnten, der es sich zum Ziel setzt, eine Platzpauschale für die Tierheime zu vereinbaren. Denn in der Realität ist es doch längst der Fall, dass die Heime sich gegenseitig aushelfen, wenn vor Ort eine Überbelegung besteht.
Herr Minister Schwarz, hier setze wirklich meine Hoffnungen in Sie. Ich hoffe immer noch, dass der Wille zur Stärkung des Tierschutzes keine hohle Phrase war, auch wenn mich der nächste Punkt langsam zweifeln lässt.
Drittens: Anfang des Jahres haben wir alle hier zusammen beschlossen, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den unkontrollierten Onlinehandel von Tieren endlich beendet. Erneut wurde ein Parlamentsbeschluss von dieser Landesregierung einfach ignoriert.
Die Bundesratsinitiative ist nicht erfolgt. Dieses beweist wieder einmal den niedrigen Stellenwert, des Tierschutzes bei Schwarz-Grün. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere.
Die Ausnahme für Heimtiere ist erforderlich, weil viele Tierschutzvereine aus dem Ausland nur über ihre Website die Möglichkeit haben, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannt gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheimen vorzustellen.
Muss ich heute wirklich erneut darauf hinweisen, dass auch die Tierheime vermehrt Probleme haben, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen?
Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB verwiesen: ,Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.' Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!
Dessen waren wir uns hier Anfang des Jahres alle einig.
Ich bin sehr gespannt, ob die regierungstragenden Fraktionen bei der gleich folgenden Abstimmung zu unserem Antrag noch zu ihrem Beschluss vom Winter stehen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.