Annabell Krämer zu TOP 24 "Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 24 (Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

"Die Finanzsituation unserer elf Kreise hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise stark verbessert. Fehlbeträge wurden abgebaut und es konnten zum Teil erhebliche Ergebnisrücklagen gebildet werden. Hierzu hat übrigens auch die Neuordnung des Finanzausgleichsgesetzes beigetragen.

Im Gegensatz zu den Grünen und der CDU hätten wir uns eine stärkere Verteilung der Mittel zugunsten der Gemeinden und Städte anstatt zu den Kreisen gewünscht. Auch der von Schwarz-grün gewünschte Anstieg der Nivellierungshebesätze hat zu einer erheblichen Umverteilung von Mitteln zugunsten der Kreise geführt, da die erhöhte fiktive Finanzkraft der Gemeinden mit einem Anstieg der Kreisumlage einherging. Dieses hat leider damals weder die CDU noch die Grünen interessiert.

Bei den Kreisen handelt es sich um umlagefinanzierte Gebietskörperschaften. Die Kreisumlage ist das wesentliche Finanzierungsinstrument. Sofern in der mittelfristigen Planung nicht verlässlich gewährleistet ist, dass sämtliche Haushalte ausgeglichen sind, scheuen viele Kreise die Senkung der Umlage, obwohl sich die Eigenkapitalquote durch hohe eintretende Überschüsse Jahr für Jahr verbessert. Unsere Kreise verbuchen Jahr für Jahr erhebliche Jahresüberschüsse, die zu einem großen Anteil durch die Kreisumlagen finanziert werden. Dem gegenüber ist die finanzielle Situation bei vielen zugehörigen Kommunen – vorsichtig ausgedrückt – mehr und mehr angespannt.

Warum scheuen sich nun viele Kreistage, die Kreisumlage in einem Umfang zu senken, wie es aufgrund des finanziellen Ungleichgewichts zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Städten und Kreis angezeigt wäre? Das Eigenkapital der Gemeinde ergibt sich aus der Summe der Allgemeinen
Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages. 
Nach §26 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik soll ein festgestellter Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Eine planerische Entnahme aus der Ergebnisrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages in der Haushaltsplanung ist hingegen bisher unzulässig. Dieses hat zur Folge, dass Kreistage eine angezeigte Senkung der Kreisumlage gegebenenfalls scheuen, sofern in der mittelfristigen Finanzplanung ein Jahr mit einem Defizit ausgewiesen wird.

Nordrhein-Westfalen hat den Weg für eine Lösung aufgezeigt. Hier wurde eine Ausgleichsrücklage eingeführt, die neben den bestehenden Rücklagen Bestandteil des ausgewiesenen Eigenkapitals ausweist. Jahresüberschüsse füllen die Ausgleichsrücklage, die zum einen eingetretene Jahresfehlbeträge ausgleichen kann und zum anderen – und das ist der wichtige Punkt – genutzt werden kann, um Fehlbeträge im Haushaltsentwurf auszugleichen. Der Haushalt gilt als rechtlich ausgeglichen. Erhöhungen der Kreisumlage sind somit bei hohen Ergebnisrücklagen und auskömmlicher Eigenkapitalquote nicht mehr erforderlich. Senkungen der Kreisumlagen können mutiger angegangen werden.

Auch auf gemeindlicher Ebene ist die Einführung dieser Ausgleichsrücklage zu begrüßen. Insbesondere konjunkturelle Schwankungen bei den Gewerbesteuererträgen können durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bei der Haushaltsaufstellung ausgeglichen werden. Konjunkturell bedingte Steuererhöhungen zum Ausgleich des Haushaltes können vermieden werden. Bisher darf nicht auf bestehende Ergebnisrücklagen bei der Haushaltsaufstellung zurückgegriffen werden. Steuer- oder Umlageerhöhungen müssen vorgenommen werden, obwohl unter Umständen hohe Reserven bestehen. Jeder Kaufmann kann hingegen bei Bedarf Gewinnausschüttungen vornehmen. Die neue Ausgleichsrücklage hat die Funktion analog zu dem Gewinnvortrag im Handelsrecht. Die Zuführungsmöglichkeit muss selbstverständlich an Voraussetzungen geknüpft werden. Die allgemeine Rücklage bedarf einer angemessenen Höhe, damit eine hinreichende Eigenkapitalquote sichergestellt bleibt.

Sorgen wir für mehr planerische Sicherheit und ermutigen wir unsere Kreise zur Senkung der Kreisumlagen, wenn die Rücklagen es hergeben. Bei der Evaluierung des FAGs sollte zudem endlich eine gerechtere Mittelverteilung zwischen den Gemeinden und den Kreisen sichergestellt werden. Hohe Ergebnisrücklagen der Kreise zeigen, dass es hier eine Schieflage gibt.

 

Rede zu Protokoll gegeben!