Annabell Krämer zu TOP 24 "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 24 (Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

"Der Schleswig-Holsteinische Landtag verurteilt heute gemeinsam die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. Man kann eine solche Tat nur als schlimmste Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung bezeichnen. Deswegen begrüßen wir, dass der SSW dieses wichtige Thema in die heutige Plenardebatte eingebracht hat. Für uns Freie Demokraten war es von Anfang an selbstverständlich, dass wir diesen Antrag mitzeichnen.

Etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit davon betroffen, eine halbe Million Frauen und Mädchen, die in der EU leben und rund 70.000 wohnhaft in Deutschland. Bis 2030 sind weitere knapp 70 Millionen Mädchen von einer Genitalverstümmelung bedroht. Hiervon alleine rund 180.000 Mädchen, die in der EU leben und somit eigentlich geschützt sein sollten. Dass so eine grausame Tat im 21. Jahrhundert noch praktiziert wird, ist für mich unverständlich. In über 30 Ländern, überwiegend in Afrika und im Nahen Osten, werden diese unmenschlichen Verbrechen begangen.

Die Begründungen für diese Straftat treten sämtliche Menschenrechte mit Füßen. So wird sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung auf soziale Normen und Tradition berufen. Außerdem soll dies ästhetisch der Vorstellung von Schönheit und Reinheit entsprechen. Dabei werden kurzfristige Folgen wie das Sterben durch diese unmenschliche Tat oder langfristige Folgen wie heftige Schmerzen, starker Blutverlust, Infektionen, psychische Probleme und eine mögliche Unfruchtbarkeit einfach in Kauf genommen. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Deswegen ist es auch so wichtig, dass diese Tat in der EU strafbar ist. Auch wenn eine solche Tat im Ausland ausgeführt wurde, sollte diese strafrechtlich verfolgt werden können. Allen Betroffenen und ihren Angehörigen sollte psychologische Hilfe zur Unterstützung angeboten werden. Für die Prävention solcher Gräueltaten sollte es niedrigschwellige Aufklärungsangebote geben. Prävention muss hier an erster Stelle stehen.

Der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung herausgegebene Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit. Den Tätern drohen bis zu 15 Jahren Haft. Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Allerdings sind Mädchen, die in den Sommerferien in die Herkunftsländer geschickt oder dorthin mitgenommen werden, um beschnitten zu werden, kein Einzelfall. Denken wir an die 68.000 Frauen die in Deutschland leben und eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben. Viele kamen ursprünglich unversehrt zu uns. Deswegen ist ein europäisches Netzwerk mit spezialisierter Beratung und psychosozialen Hilfsangeboten wichtig, um die betroffenen Mädchen, Frauen und Angehörige zu unterstützen.

In Schleswig-Holstein haben wir hier mit TABU in Altholstein bereits ein Leuchtturmprojekt. Diese Anlaufstelle hat den Schwerpunkt bei Beratung von Frauen, die durch verschiedene Formen der Beschneidung betroffen sind. Ich freue mich, dass der Bund für 2023 die Förderung der TABU-Beratungsstelle mit 300.000 Euro übernommen hat. Ein so spezialisiertes Beratungsangebot muss auch in den kommenden Jahren finanziert werden; da sind wir uns hier hoffentlich alle einig.

Durch dieses Projekt werden Weiterbildungen an Schulen gegeben und andere Beratungsstellen geschult. Die Sensibilisierung von Lehrkräften ist hier ein wichtiger Schritt um Betroffene zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten."

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort