In ihrer Rede zu TOP 25 (FINISH – Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Wir setzen mit der Initiative ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Schleswig-Holstein soll Finanzanlagen wählen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ohne hierbei Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit zu machen. Es ist durch repräsentative Studien belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Das ist eine zentrale Botschaft, da wir auch auf finanzielle Nachhaltigkeit nicht verzichten wollen.
Bei jeder Art der Finanzanlage, bei der wir steuernd eingreifen – und das machen wir mit einem Gesetz zwangsläufig – bleibt für uns Freie Demokraten eines maßgeblich: Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sind öffentliche Mittel und somit Gelder unserer Bürger. Mit diesen haben wir verantwortungsvoll umzugehen. Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit sind zu vermeiden. Bei den Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Finanzstrategie sind uns Freien Demokraten drei Punkte wichtig, die in diesem Antrag auch Berücksichtigung finden.
Erstens: Die Bürokratiekosten sind gering zu halten. Ein erhöhter Bürokratieaufwand gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass das neue Gesetz nur für Finanzanlagen von Landesbeteiligungen greift, sofern diese eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer Million Euro überschreiten.
Zweitens: Uns Freien Demokraten ist es ganz besonders wichtig, dass sich das Gesetz nicht negativ auf die Fördertätigkeit unserer Investitionsbank IB.SH, die fast drei Milliarden Euro Finanzanlagen hält, auswirkt. Der Mittelstand muss wie bisher gefördert werden können. Jede Einschränkung der Möglichkeiten der Kreditvergabe und somit Mittelstandsförderung wäre von unserer Seite nicht zustimmungsfähig. Deshalb ist es uns wichtig, das Gesetz auf die Finanzanlagen zu beschränken und nicht auf das gesamte Aktivgeschäft auszudehnen. Die Kriterien für die Kreditvergabe an die schleswig-holsteinische Industrie bleiben, wie sie sind. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein das mittelstandsfreundlichste Bundesland wird. Konterkarierende Vorgaben oder Beschränkungen unterstützen wir nicht. Es will ja vermutlich auch keiner, dass die Förderung von Elektromobilität ein-gestellt wird. Denn gerade in diesem Bereich wird die Nachhaltigkeit von Produktion und Entsorgung vielfach in Frage gestellt. Für die Förderung von Zukunfts- oder Übergangstechnologien, wie das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, bleibt die IB.SH ein potentieller Partner.
Drittens: Durch die Beschränkung auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Wir oktroyieren keine politisch gewollten Anlagekriterien für im freien Markt agierende Unternehmen. Dass Politik sich bei Finanzstrategien von Kreditinstituten lieber heraushalten sollte, hat die Vergangenheit mit der ehemaligen HSH Nordbank hin-länglich bewiesen. Wir unterstützen nachhaltige Finanzanlagen dort, wo wir es verantworten können und müssen – und zwar ohne, dass die Wirtschaftlichkeit leidet. Beteiligungen des Landes sind in der Regel langfristig angelegt und können somit beide wichtigen Kriterien – Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – zielführend verfolgen, während Kundeneinlagen verwaltende Kreditinstitute zeitnah und aktiv auf Marktveränderungen reagieren müssen. Sparkassen als selbständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft haben die Aufgabe, die öffentliche Hand, den Mittelstand und die Bevölkerung flächendeckend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen und den Wettbewerb in ihrem Geschäftsgebiet zu stärken. Wettbewerb fordert gleiche Rahmenbedingungen.
Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir einen weiteren Schritt und zeigen, dass Ökonomie und Ökologie sich sinnvoll ergänzen können.“