In ihrer Rede zu TOP 28 (Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Für uns Freie Demokraten ist es ein Herzensthema, mehr Bürgerinnen und Bürgern den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Deutschland in Europa die zweitniedrigste Eigenheimquote hat. Wir fordern deshalb vehement, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich zu entlasten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, dass wir das Steuerschlupfloch der sogenannten Share Deals schließen. Wir haben uns auch grundlegend darauf geeinigt, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie – unabhängig von den aktuellen Lebensumständen – zu unterstützen. Hierbei darf nicht nach dem Familienstand differenziert werden. Einige möchten ein Eigenheim vor der Familiengründung erwerben, anderen ist es erst nach Auszug der Kinder finanziell möglich, viele müssen einen Erwerb getrennt lebend schultern und andere wiederum bekommen gewollt oder ungewollt keine Kinder. Für die Koalition soll die einzige Voraussetzung deshalb der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie durch eine natürliche Person sein.
Derzeit zahlt ein Immobilienkäufer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dass Großinvestoren die Grunderwerbsteuer umgehen können, indem sie eine Immobilie nicht direkt, sondern über eine Gesellschaft kaufen und für mindestens fünf Jahre lediglich 95 Prozent an dieser erwerben, wollen wir nicht länger hinnehmen. Steuergerechtigkeit bedeutet für uns Freie Demokraten, Steuerschlupflöcher bei Immobiliengeschäften konsequent zu schließen. Das Ergebnis jahrelanger Diskussion von Union und SPD über die Senkung der Beteiligungsschwelle, ab der Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, ist ebenso bedauerlich wie lächerlich. Die aberwitzige Senkung um lediglich fünf Prozent hat dieses Steuerschlupfloch so minimal verkleinert, dass die meisten noch immer hindurch passen. Ich spreche hier auch für die FDP-Bundestagsfraktion, wenn ich sage: Wir hätten uns zur Auflösung dieser Ungerechtigkeit definitiv mehr gewünscht! Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion hat die Große Koalition abgelehnt. Die einfache Idee, die Grunderwerbsteuer prozentual bei einem Anteilserwerb von über 50 Prozent zu erheben, d.h. erwerbe ich 70 Prozent, zahle ich 70 Prozent der Grunderwerbsteuer, war wahrscheinlich zu einfach, einleuchtend und logisch.
Die Bundesregierung hat unnötig viel Zeit für eine bloß halbherzige Lösung verstreichen lassen. Nichtsdestotrotz werden immer noch zusätzliche Millionenbeträge in den Landeshaushalt gespült. Die Immobilienpreise kennen seit Jahren nur eine Richtung – sie steigen. Auch dieser Tatbestand lässt die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer verlässlich steigen. Auch aus diesem Grund sollten wir uns jetzt gemeinsam zügig für eine Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Eine Übergangslösung könnten Steuerrückerstattungen sein, die das Finanzamt anordnen könnte, sofern der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie nachgewiesen wird. Denn was unsere Bürgerinnen und Bürger statt dieser Kleinteiligkeit der Großen Koalition jetzt brauchen, ist endlich eine finanzielle Entlastung auf dem Weg zum Eigenheim.
Als Freie Demokraten setzen wir weiterhin auf das Instrument des Freibetrages. Wir sehen aber auch, dass die Bundesregierung bislang nicht bereit war, den Ländern die Möglichkeit für einen solchen Schritt einzuräumen. Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir die Bundesregierung in diese richtige Richtung bewegen. Im Sinne unseres Koalitionsvertrages und unserer Bürgerinnen und Bürger sehen wir die beste Alternativlösung in der Senkung des Steuersatzes. Schleswig-Holstein sollte ein positives Signal senden und das erste Bundesland sein, das die jahrelange Erhöhungsspirale bei der Grunderwerbsteuer durchbricht und – von der Spitze mit 6,5 Prozent grüßend – endlich auf eine Entlastung setzt. Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unserer Bundesratsinitiative Nachdruck verleihen. Denn auch die CDU hat sich dafür ausgesprochen, dass idealerweise ‚die Möglichkeit von Freibeträgen beim Grunderwerb im Gesetz verankert‘ werden sollte. Wir freuen uns, dass sich auch unsere Finanzministerin dafür ausgesprochen hat, die Steuer für alle zu senken, sofern der Bund das Steuerrecht für eine Freibetragsregelung nicht ändern würde. Dieses entspräche dem Geist des Koalitionsvertrages.
Liebe Frau Ministerin Heinold, noch sind wir frohen Mutes, dass wir in Berlin bald erfolgreich für eine Länderöffnungklausel werben werden. Viele Vorschläge zur Entlastung der Bürger liegen nun auf dem Tisch. Während die Kollegin Raudies von der SPD vor zwei Jahren noch der Meinung war: ‚Eine Senkung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozent wäre nichts anderes als teure Symbolpolitik‘ und somit eine Senkung der Grunderwerbsteuer noch grundlegend abgelehnt hat, freue ich mich aufrichtig über das Umdenken bei der SPD, auch wenn wir ein anderes Entlastungsmodell bevorzugen. Aus diesem Grund beantragen wir, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen – damit wir es endlich gemeinsam schaffen, unsere Bürger zu entlasten!“
Es gilt das gesprochene Wort!