In ihrer Rede zu TOP 35 (Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Beginnen möchte ich meine Rede mit einem Zitat aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 zum Klimaschutz. Darin heißt es in Absatz 183 Satz 4: 'Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit - und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.' (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270).
Meiner Ansicht nach hat dieser Rechtsgedanke große Bedeutung. Er besagt, dass die Chancen auf Freiheit gerecht über die Generationen hinweg verteilt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die Last des Klimawandels, die junge Generationen tragen müssen. Es geht auch darum, dass die wachsende Staatsverschuldung zukünftige Generationen finanziell belastet.
Die verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschanen sollte auch für die Staatsschulden gelten. Es kann und darf also nicht sein, dass diese Landesregierung die Tilgung der Notkredite unter Inkaufnahme erheblicher Zinsbelastungen bis in das Jahr 2053 hinauszögert. Sie schränken damit die Freiheitschancen der zukünftigen Generationen von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern erheblich ein.
Schauen wir uns dafür doch einmal exemplarisch das Jahr 2030 an. Während von den rund 2,9 Milliarden Euro Notkrediten immer noch rund 2,6 Milliarden Euro zu tilgen sind, fallen insgesamt, laut der neuesten Finanzplanung, schon über eine Milliarde Euro Zinszahlungen an. Wohlgemerkt, dieses Jahr kalkulieren wir noch mit 470 Millionen Euro Zinszahlungen.
Die ausufernde Verschuldungspolitik mit immer neuen Schulden, um vor allem grüne Projekte langfristig in trockenen Tüchern zu wissen, rächt sich nun in den hohen Zinszahlungen. Die Zeiten der zinsfreien Schulden zur Wahrung des Koalitionsfriedens sind nun also endgültig vorbei.
Oder liegt etwa schon das nächste Sondervermögen 'Zinsbelastungen' in der Schublade der Finanzministerin? Überraschen würde mich das nicht. Zukünftige Generationen, haben Sie mit ihrer Finanzpolitik ja sowieso schon vollkommen aus den Augen verloren. Bedenkt man jetzt noch, dass Teile dieser Notkredite selbst auf verfassungsrechtlich mehr als wackeligen Beinen stehen, ist dieses Tilgungsgesetz noch weniger nachzuvollziehen.
Bei der Erhöhung des Ukraine-Notkredites wurde gegen die Darlegungslast verstoßen. Diese erfordert, dass eindeutig eine erhebliche finanzielle Notlage erläutert und belegt wird. Zudem ist der Veranlassungszusammenhang sehr zweifelhaft, Bedarfe für Folgejahre wurden nicht konkretisiert und es erfolgt eine aus meiner Sicht unzulässige Bevorratung von Mitteln in Sondervermögen.
In 2022 wurden Mittel im Haushalt abgebildet, die gegebenenfalls – bisher unkonkretisiert – erst in 2026 abgerufen werden. Ein zeitlicher oder kausaler Zusammenhang ist somit kaum ersichtlich. Für die Landeshaushalte gilt eine Haushaltsordnung, die auch in Notlagen einzuhalten ist. Mindestens das Gebot der Jährlichkeit wird hier evident mit Füßen getreten.
Die eine Milliarde Erweiterung des Ukraine-Notkredites hätte sofort zurückgeführt werden müssen. Denn Sie haben mit dieser Erweiterung mit etlichen Prinzipien ordnungsgemäßer Haushaltsführung gebrochen. Dies stützt auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, was wir in Auftrag gegeben haben.
Ich kann den CDU-Abgeordneten nur empfehlen sich dieses einmal durchzulesen und dann noch mal einen Blick in das eigene Wahlprogramm zu werfen. Die junge Union ist ihnen da bekanntermaßen schon etwas voraus.
Mit der FDP hätte es keine Erweiterung auf Vorrat des Ukraine-Notkredites gegeben und schon gar kein Verschieben der Belastungen der Schulden bis in die eigene politische Bedeutungslosigkeit."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort