In ihrer Rede zu TOP 30 (Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung von Tieren erfassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer
"Die Vorwürfe gegen den Schlachthof in Flintbek und das veröffentlichte Videomaterial zeigen eins: erhebliche Lücken in der Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Unsere hierzu erfolgte Kleine Anfrage hat eines deutlich offengelegt: Bisher hat Tierschutz im zuständigen Ministerium keine Rolle gespielt. Folgende drei Referate müssten eigentlich mit der Kontrolle der Schlachthöfe befasst sein: Referat Tiergesundheit, Referat Lebensmittelsicherheit und Referat für Tierschutz.
Das einzige Referat in Ihrem Haus, dass sich mit der Schlachtung von Tieren beschäftigt, ist bisher das Referat der Lebensmittelsicherheit! Herr Minister, Sie sind nicht nur für Lebensmittel zuständig, sondern auch für den Tierschutz! Tierschutzrechtliche Verstöße wurden in der Vergangenheit bei den Kreisveterinärämtern nicht einmal angefragt! Es sollte doch selbstverständlich sein, dass das immer mit eingebunden sein muss, wenn es um die Schlachtung von Tieren geht! Wieso ist genau dieses Referat unter grüner Führung in den letzten zehn Jahren nicht aufgetreten?
Vor vielen Jahren hat das Agrarministerium noch einen echten Kontakt mit den Kreisveterinärämtern vor Ort gepflegt und ist seiner Fachaufsichtspflicht nachgekommen. In der von uns gestellten Kleinen Anfrage kam heraus, dass das Verbraucherschutzministerium in den letzten fünf Jahren 14-mal in Kontakt mit den Kreisen stand, um über die Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen zu sprechen. Wo war die Fachaufsicht des Referats Tierschutz, das bisher im grünen Umwelt- und Agrarministerium angesiedelt war? Tierschutz hat offensichtlich in den letzten zehn Jahren im grünen Ministerium keine Rolle gespielt.
Verstehen Sie mich richtig, Herr Minister. Sie tragen keine Verantwortung für die Versäumnisse durch Ihre grünen Vorgänger. Sehr wohl sind Sie jedoch dafür verantwortlich, die Vorkommnisse lückenlos aufzuklären und abzustellen. Tierschutz ist als Staatsziel verankert. Der Artikel 11 unserer Landesverfassung besagt, dass Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes stehen. Das Land muss dementsprechend auch die Gewährleistung dieses Schutzes kontrollieren. Das besagte Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, dass der Schutz nicht gewährleistet ist. Das Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, wie Tiere qualvoll sterben müssen. Dazu kommt, dass das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium als oberste Veterinäramtsbehörde mit Aufsichtspflicht am gleichen Tag von den Missständen erfahren hat wie die allgemeine Öffentlichkeit. Da fragt man sich schon, welche Funktion hat diese Behörde? Ja, die Überprüfung von Schlachthöfen obliegt den Kreisen, aber wie kann die Funktion der obersten Behörde erfüllt werden, wenn diese keine Informationen von den Kreisen einfordert? Deswegen muss es zu einer stärkeren Kontrolle und Unterstützung der Kreise kommen.
Erstens: Kontrollberichte müssen regelmäßig angefordert werden – und das auch über die Einhaltung des Tierschutzes. Nur so kann die Aufgabe der Fachaufsicht, die ordnungsgemäße Kontrollausübung der Kreise zu überprüfen, doch überhaupt funktionieren! Zweitens teile ich Ihre Aussage, es greife zu kurz, dass mehr Personal zu mehr Kontrollen und mehr Kontrollen bessere Qualität nach sich zöge, eindeutig nicht. Wenn in den Kreisen beklagt wird, dass es zu wenig Amtstierärzte gibt, ist es Aufgabe des Ministeriums, gemeinsam mit den Kreisen Lösungen zu erarbeiten und somit unterstützend tätig zu werden.
Bevor das Ministerium in grüner Hand war, war es auch Usus, dass sich die Fachaufsicht mit den Kreisveterinären vor Ort ein Bild von der Lage gemacht hat. Die Fachaufsicht sollte wieder ein Miteinander mit den Kreisveterinärämtern sicherstellen. Wie funktionieren die Betriebe, wie laufen die Kontrollen vor Ort? Ein echter Austausch über Verbesserungsmöglichkeiten ist dringend erforderlich. Wir stehen vor einem strukturellen Problem, das endlich vernünftig angegangen werden muss.
Unsere kleine Anfrage hat gezeigt, dass tierschutzrechtliche Verstöße nicht einmal angefragt wurden! Wir als FDP-Fraktion fordern, dass die Aufsichtspflicht zum Wohle der Tiere endlich ernst genommen wird. Tierschutz als Staatsziel muss auch die dafür notwendige Aufmerksamkeit aus dem Ministerium bekommen! Herr Minister, unser erstes Zusammentreffen war vor einigen Jahren beim Pinneberger Kreisbauernverband. Mir ist beindruckend sinngemäß folgende Aussage von Ihnen in Erinnerung geblieben: Wir Landwirte brauchen uns nicht wundern, wenn Tierschützer uns aufs Dach steigen, wenn wir immer noch nicht sicherstellen, dass jedes Schwein zumindest mit Tageslicht gehalten wird.'
Herr Minister, dort haben Sie deutliche Worte zum Thema Tierschutz gefunden. Wenn Sie nun auch aktiv zum Wohle des Tieres in den Schlachthöfen Taten folgen lassen, haben Sie uns an Ihrer Seite!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort