In ihrer Rede zu TOP 31 (Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zukünftig vorläufig erlassen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
"Nach der Abgabe der Erklärungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer kommt die Bearbeitung durch die Finanzämter vor Ort. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen die Feststellungsbescheide und übermitteln den Steuermessbetrag an die Kommunen.
Die Finanzministerin hat sich in der letzten Plenartagung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Steuerverwaltungen für ihren großartigen Job bedankt. Diesem Lob möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Sie machen in der Tat einen klasse Job und das, obwohl ihre Bitten und Forderungen nach mehr Personal über Jahre im Ministerium auf taube Ohren gestoßen sind.
Darüber hinaus richteten Sie, Frau Heinold, folgende Worte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin: 'Sie haben eine große Arbeitsbelastung. Sie baden das aus, was Politik über Jahre versäumt hat.'
Und genau um diese Arbeitsbelastung wenigstens etwas zu reduzieren, haben wir diesen Antrag in das Plenum eingebracht. Denn aktuell müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür herhalten, dass Frau Heinold sich für das komplizierte Bundesmodell entschieden hat, wohl wissend, dass die Steuerverwaltung gerade in der Abteilung Grundsteuer massiv unterbesetzt ist. Nein, sie sind jetzt sogar noch zusätzlich mit den zahlreichen Einsprüchen beschäftigt. Es ist schon bemerkenswert, dass die Finanzministerin jede Möglichkeit nutzt, um neue Schulden für grüne Projekte zu fordern, bei ihrem eigenen Personal aber die Sparsamkeit in Person ist.
Deswegen fordern wir, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ab sofort vorläufig zu erlassen sind. So entlasten wir die Mitarbeiter in der Steuerverwaltung, wir ersparen den Eigentümern und Eigentümerinnen den bürokratisch aufwendigen Einspruch u. a. wegen etwaiger Verfassungswidrigkeit und sorgen dafür, dass die Finanzgerichte im Land sich nicht auch noch mit potenziellen Klagen beschäftigen müssen.
Und für diejenigen, die jetzt sagen, das käme sowieso zu spät: Ihnen kann ich direkt den Wind aus den Segeln nehmen. Stand 13. Februar 2023 sind erst für rund 26 Prozent der Grundstücke Bescheide verschickt worden. Für die restlichen 74 Prozent der Bescheide wäre die Vorläufigkeit also noch möglich.
Wir als FDP-Fraktion machen hier einen konkreten Vorschlag, wie man mit einfachsten Mitteln die bürgerunfreundliche Reform der Grundsteuer etwas bürger- und verwaltungsfreundlicher machen kann. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort