In ihrer Rede zu TOP 58 (Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Haushaltsjahre ab 2010 waren für die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen von schweren Entscheidungen geprägt. Die damals nicht verhinderbaren Kürzungen im Bereich der Frauenberatung und Frauenhäuser mitzutragen, fiel allen Beteiligten schwer. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun auf Basis der Bedarfsanalyse die Frauenfachberatungen und weitere Hilfesysteme neu ordnen und vor allem mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln – trotz der aktuell angespannten Haushaltslage – stärken können. Dafür spreche ich im Namen der Freien Demokraten Ministerin Sütterlin-Waack und ihrem Team unseren Dank aus. Aber ohne die notwendigen Finanzmittel wären alle Analysen und unsere guten Ideen nichts wert. Von daher geht mein ganz besonderer Dank an Finanzministerin Monika Heinold.
Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches haben wir die Mittel für Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser von 6,4 Millionen Euro in 2020 auf 7,5 Millionen Euro pro Jahr seit 2021 aufgestockt. Dies bedeutet eine Erhöhung um über 15 Prozent. Zudem werden wir die Mittel jährlich um mindestens weitere 2,5 Prozent anheben. Festzuhalten ist jedoch, dass die Bedarfsanalyse aufzeigt, dass wir in Schleswig-Holstein grundsätzlich gut aufgestellt sind. Die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG), unsere Platzkostenpauschale, wird bundesweit als vorbildlich anerkannt. Natürlich können und wollen wir noch besser werden. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze. Damit stehen nunmehr regulär 349 statt 319 Frauenhausplätze bereit. Zusätzlich steigern wir die durch das FAG geförderten Frauenberatungsstellen bzw. landesweiten Einrichtungen und Angebote von 26 auf 27,5. Wir stärken das KIK-Netzwerk, indem wir die jährliche Förderung anheben und zusätzlich Mittel für eine Geschäftsstelle bereitstellen.
Ein weiteres Problem betraf die bisher uneinheitlichen Mietkostenzuschüsse für unsere Frauenhäuser. Zukünftig wird die Höhe der Mietkosten nun individuell, aber nach klar definierten Maßstäben festgelegt. Dieses Verfahren wird nicht nur dem Land finanzielle Sicherheit, sondern auch den Einrichtungen Luft zum Atmen geben. Natürlich haben wir die Klagen über Betriebskostendefizite in einigen Frauenhäusern im Land vernommen. Um hier konkret Abhilfe schaffen zu können, benötigt das Ministerium jedoch noch Betriebskostenabrechnungen, um Fehlbedarfe im System erkennen zu können. Dann können die Finanzierungsströme schnell bedarfsgerecht angepasst werden.
Die finanzpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition sind sich einig, dass wir schnell helfen wollen und müssen. Es besteht Konsens darüber, dass wir die dringendsten Mittelbedarfe bereits über den laufenden Haushaltsvollzug bereitstellen wollen. Für 2022 sind wir uns einig, dass wir uns dafür stark machen werden, die Mittel für die Frauenhäuser im Finanzausgleichsgesetz durch Landesmittel um diese Bedarfe zu erhöhen. Für diesen Konsens danke ich meinen Kollegen Ole Plambeck und Lasse Petersdotter. Unser Ziel war und ist, eine bedarfsgerechte Frauenhauslandschaft im Land sicherzustellen und zudem Präventions- und Beratungsangebote in unseren Frauenberatungsstellen weiter auszubauen. Und genau dies tun wir Hand in Hand mit den Kommunen, die sich ihrer kommunalen Verantwortung und Aufgabe im Kontext des Gewaltschutzes auch bewusst sind. Eben dies ist auch der Hintergrund, weshalb es keiner Vollfinanzierung durch das Land bedarf.
Trotz dieser guten Nachrichten werden aber auch wir noch mehr leisten müssen, um den Bedarf an notwendigen Frauenhausplätzen gerecht zu werden. Die Bedarfsanalyse hat uns den klaren Auftrag erteilt, die weißen Flecken im Land aufzulösen. Denn diese gibt es derzeit noch in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Hier besteht Handlungsbedarf und ich begrüße, dass das Innenministerium zusammen mit den zuständigen Landräten an einer Lösung arbeitet. Ob nun ein gemeinsames Frauenhaus der beiden Kreise oder zwei separate Frauenhäuser geschaffen werden, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass hier schnell etwas geschehen muss, damit von Gewalt betroffene Frauen Zugriff auf ausreichend und gut erreichbare Frauenhausplätze haben.
Häuslicher Gewalt darf in unserem Land keinen Platz haben. Wir werden weiterhin alles Erdenkliche tun, um Frauen entweder präventiv zu schützen oder ihnen im Notfall Schutz zu gewähren.“
Es gilt das gesprochene Wort!