Annabell Krämer zu TOP 60 ,,Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium"

Landtagsvizepräsidentin und finanzpolitische Sprecherin der FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 60 (Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
 
„Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind kriminelle Akte, die auch bei uns in Schleswig-Holstein stattfinden. Aufgrund seiner Stabilität und wirtschaftlichen Stärke wird Deutschland als idealer Dreh- und Angelpunkt für die international organisierte Kriminalität angesehen, um sogenannte inkriminierte Vermögenswerte zu platzieren. Das ist ein durchaus erschreckender Befund, der vielfach unbekannt sein mag, weil die Handlungen – anders, als dies bei der Gewaltkriminalität der Fall ist – im Verborgenen stattfinden. Für unsere Sicherheitsbehörden bedeutet dies einen hohen Aufwand zur Ahndung und Verfolgung dieser Straftaten. Deshalb ist es bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umso wichtiger, der Prävention einen hohen Stellenwert beizumessen.
 
Als wichtiger Präventionsbaustein verpflichtet das Geldwäschegesetz privatrechtliche Unternehmen dazu, bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken. Die für den Finanzsektor wichtigste Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Finanzministerium. Seitdem das Finanzministerium die Aufgabe im Jahr 2017 übernommen hat, ist es als Aufsichtsbehörde zuständig für die Einhaltung der Rechtsvorgaben zur Geldwäschebekämpfung. Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungsarbeit muss es das Ziel sein zu verhindern, dass Banken und andere privatrechtliche Akteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Wichtig ist es hier, darauf hinzuweisen, dass nach § 43 Abs. 1 GwG in vielen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung gegenüber der beim Zoll angesiedelten Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes – der FIU – besteht.  

Zur Veranschaulichung: Bei der FIU wurden beispielsweise mehr als 2.000 Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit der inzwischen insolventen Wirecard AG verzeichnet. Der Bundesrechnungshof attestiert der AntiGeldwäsche-Einheit des Bundes allerdings ‚erheblichen Verbesserungsbedarf‘. Immer wieder würden Meldungen von der FIU nicht schnell genug an die zuständigen Behörden in den Ländern weitergeleitet. Die internationale Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, kurz FATF, hat für dieses Jahr eine sogenannte Deutschlandprüfung angekündigt. Unsere Landesbehörde wird ihren Teil dazu beitragen und notwendige Zuarbeiten für diese Prüfung leisten. Vom Prüfungsergebnis wird abhängig sein, ob Deutschland als Staat eingestuft wird, der seine Verpflichtung zur Geldwäscheverfolgung ernstnimmt oder nicht.
 
Seit 2018 wurden die Vor-Ort-Kontrollen sukzessive ausgedehnt. Durch Erstellung eines Risikoprofils von Unternehmen lassen sich diese Kontrollen gezielt durchführen. Der vorliegende Präventionsbericht der Landesregierung führt Beispiele für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in SchleswigHolstein an. Solche Verstöße geschehen in der Praxis etwa durch nicht zuordenbare Immobilienerwerbe oder durch Stückelung von Geldbeträgen, um unter der meldepflichtigen Grenze von zehntausend Euro zu bleiben. Geldwäsche wird zu Recht streng geahndet. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar von bis zu zehn Jahren möglich. 69 Vor-Ort-Kontrollen allein im letzten Jahr haben verschiedene Verstöße ans Licht gebracht. Viele Verstöße ließen sich vermutlich verhindern, wenn die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Verhinderung von Geldwäsche noch bekannter und nachdrücklicher verlautbart würde. Aus diesem Grund ist die Aufklärungsarbeit der Behörde ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Ich danke der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses wichtigen Berichts.“