Finanzen/Neuordnung kommunaler Finanzausgleich

Annabell Krämer zu TOP 6+38 „Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich“

In ihrer Rede zu TOP 6+38 (Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Wir Freie Demokraten freuen uns auf die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Denn wir haben im Koalitionsvertrag das Ziel verankern können, dass die Kommunen mit dieser Neuordnung flächendeckend in die Lage versetzt werden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, damit diese in Schleswig-Holstein endgültig der Vergangenheit anhören.

Mit diesem Ziel sind wir Freie Demokraten im Landtagswahlkampf angetreten! Und wir danken unseren Koalitionspartnern von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Umsetzung dieses FDP-Ziels mittragen.

Mit der Einigung im Rahmen des kommunalen Gipfeltreffens vom 11. Januar 2018 bekommen die Kommunen bis zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs als Überbrückung  jährlich 15 Millionen Euro, damit sie ihrer Verpflichtung  zur Sanierung der kommunalen Infrastruktur besser nachkommen können. Hiermit sind vielfach die Netto-Beitragseinnahmen bereits annähernd abgedeckt, wenn man berücksichtigt, dass Erhebungs- sowie Gerichts- und Anwaltskosten zukünftig entfallen. In vielen Städten und Gemeinden ist die Abschaffung der Beiträge mittlerweile beschlossen oder zumindest in der politischen Diskussion.

Wir  freuen wir uns, dass unsere Koalitionspartner die vorzeitige Entlastung der Kommunen im Bereich der Infrastruktur mittragen.

Und wissen Sie was, liebe Kollegen der SPD? Die kommunalen Spitzenverbände als Verhandlungsführer der Städte und Gemeinden haben diese Zwischenlösung akzeptiert! Und wie reagiert die SPD? Sie fordert rein populistisch die sofortige vollständige Kompensation der Ausbaubeiträge, die sie noch im Landtagswahlkampf unbedingt beibehalten wollten. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich erneut die SPD-Kollegin Beate Raudies aus dem November 2016: „Ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nach unserer Auffassung ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar … Zudem würden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie … überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind.“

Ich möchte einmal wohlwollend annehmen, dass Sie vielleicht wirklich erkannt haben, dass Straßenausbaubeiträge ein unkalkulierbares finanzielles Risiko insbesondere für junge Familien und Senioren sind. Dann honorieren Sie einfach, dass das FDP-Ziel Bestandteil des Koalitionsvertrages ist.

Der heutige  Bericht der Landesregierung zeigt, dass wir mit dem Reformprozess im Plan sind. Die Kommunen sollen dauerhaft in die Lage versetzt werden, neben den Pflichtaufgaben weiterhin oder wieder freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen, wie es Artikel 54 Absatz 1 unserer Landesverfassung fordert.

Jeder fünfte Euro, den die Kommunen einnehmen, stammt aus dem kommunalen Finanzausgleich. Wir müssen sicherstellen, dass hiermit nicht nur pflichtige Aufgaben erfüllt werden, sondern die Gemeinden auch in der Lage sind, ihre Museen, Freibäder oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu erhalten.

Ich danke Innenminister Grote für den heutigen Sachbericht. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs wird flächendeckend den unterschiedlichen Belastungen der Regionen Rechnung tragen, wie es Artikel 57 Absatz 1 unserer Landesverfassung verlangt. Soziale  und flächeninduzierte Kosten werden gleichberechtigt Berücksichtigung finden. Wir werden uns an den tatsächlichen Bedarfen und nicht mehr lediglich an den Ausgaben orientieren.

Zudem nutzen wir die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zu einer grundlegenden Reform: Wir werden eine umfassende Aufgabenkritik vornehmen, um zu klären, welche Aufgaben auf welcher Ebene am besten zu erfüllen sind. Es gilt, Doppelzuständigkeiten die Grundlage zu entziehen und klare Verantwortlichkeiten zu definieren. Wir müssen darüber hinaus Anreize für die Kommunen aufrechterhalten, Aufgaben möglichst effektiv und effizient zu erledigen und die eigenen Steuerquellen zu pflegen.

Alle rechtlichen, politischen und finanzwissenschaftlichen Anforderungen an den kommunalen Finanzausgleich unter einen Hut zu bringen, ist keine einfache Aufgabe. Wir nutzen deshalb die uns vom Landesverfassungsgericht gegebene Zeit, um zusammen mit Kommunen und Wissenschaft ein tragfähiges und langfristiges Ausgleichssystem zu entwickeln.

Ein rechtssicherer kommunaler Finanzausgleich wird unseren Kommunen mehr Planungssicherheit geben.“

 

(Es gilt das gesprochene Wort.)